Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

Muster 12. 
(Ausf.-Best. 88 57, 58. 
a) Hauptamtsbezirkk, 
b) Hebebezirk , --- 
  
Einzusenden: . 
1. vierteljährliche Nachweisungen 2. jährliche 
zu b bis zum 2. der Monate Nachweisungen 
. g = . 5. /) Januar, April, Juli zu a bis zum 15. Mai. 
· « und Oktober. 
  
Nachmeisung 
der 
im — Viertel des Rechnungsjahrs 19 
im Rechnungsjahr 19— · 
  
verkauften Steuerzeichen und Steuerzeichenvordrucke der Zigarettensteuer. 
Anleitung. 
1. Zu den Nachweisungen sind die Vordrucke für die Bestellzettel (Muster 1) nach Anderung der bberschrift zu 
verwenden 
2. Die Nachweisungen haben sich auf den ganzen Bezirk der ausstellenden Behörde zu beziehen. 
3. Die Angaben sind, soweit es sich um vollständig bedruckte Steuerzeichen (§8 8 bis 10) handelt, den Steuerzeichen- 
büchern zu entnehmen. Über die Einnahme aus der Verwendung von Steuerzeichenvordrucken (6 11), die am 
Schlusse des Musters 1, getrennt nach Steuerklassen, nachzuweisen ist, haben die Hebestellen nötigenfalls be- 
sondere Anschreibungen zu führen. 
4. Abweichungen der Endsummen dieser Nachweisung von den Angaben in der Überficht der Einnahme an Zöllen 
und Reichssteuern sind zu erläutern. 
110
	        
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