2. das der Bekanntmachung vom 12. Juni 1901 (Zentralblatt S. 210) beigefügte Ver—
zeichnis der ausländischen Grenzbezirke, für welche die in jener Bekanntmachung be—
zeichneten gesetzlichen Bestimmungen über die Ausschließung des Anspruchs auf Hinter—
bliebenenrente außer Kraft gesetzt werden, unter
5. Gsterreich· Angarn
dahin zu ergänzen, daß hinter dem Worte „Kufstein“ das Wort „Hallein“ und hinter
den Worten „UAsch, ferner“ die Worte „Gablonz, Starkenbach, Hohenelbe, Trautenau,
Friedland“ eingefügt werden.
Berlin, den 23. November 1911.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Caspar.
5. Zoll= und Steuerwesen.
Der Bundesrat hat in der Sitzung am 16. November d. J. beschlossen:
Gemäß § 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß für die Zulassung eines
zollfreien Lohnveredelungsverkehrs mit ausländischen, aus verniertem Messing bestehenden,
die Bezeichnung „Zepp“ tragenden Sicherheitsvorrichtungen für Rasierapparate — Tarif-
nummer 879 —, in die inländische Rasiermesserklingen eingepaßt werden sollen, die Voraus-
setzungen des § 2 der Veredelungsordnung vorliegen.
6. Polizeiwesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
* Name und Stand Alter und Heimat Grund Behörde, welche die Datum
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2 Ausweisung „
. der Bestrafung. Ausweisungs-
1 2 8 b 6
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs.
1 Anton Barcal (auch geboren am 8. April 1883 zu Kolle-'schwerer Diebstahl im Königlich Preußischer /9. Mai 1911.
Bargel oder Barcel schowitz, Bezirk Podersam, Böhmen, Rückfall (2 JahreTRegierungspräsident zu
genannt), Schuh= österreichischer Staatsangehöriger, 3 Monate Zucht= Potsdam,
macher, « haus, laut Erkennt-
nis vom 7. Oktober
1909),