Erteilt:
dem Zollamt I Cranenburg im Bezirke des Hauptzollamts Eleve die Befugnis 1 und die
Befugnis zur amtlichen Kennzeichnung von Gerste;
dem Zollamt 1 Leibitsch im Bezirke des Hauptzollamts Thorn die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen I des Zollamts I Gollub über Getreide, das für die Leibitscher Mühle in
Leibitsch bestimmt ist;
-- dem Zollamt 1 Melle im Bezirke des Hauptzollamts Osnabrück die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen I über Baumwollsamen-, Sojabohnen= und Maisöl:;
dem Zollamt 1 Pleschen im Bezirke des Hauptzollamts Ostrowo die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen I über Säcke, die für die Dampfmühle Julius Rosenthal & Co. in
Rleschen eingehen;
dem Zollamt II Tangermünde im Bezirke des Hauptzollamts Stendal die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen 1 über Gegenstände, die zum Bau und zur Ausrüstung von Schiffen
für die Schiffswerft Fritz Bettins Söhne eingehen, sowie sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr hin-
sichtlich dieser Gegenstände;
dem Zollamt II Wormditt im Bezirke des Hauptzollamts Braunsberg die unbeschränkte Be-
fugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II;
dem Zollamt II Zörbig im Bezirke des Hauptzollamts Wittenberg die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen II.
Entzogen:
dem Zollamt 1 Alfeld im Bezirke des Hauptzollamts Hildesheim die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen I über Getreide für die Mühle des A. Strobell daselbst, die Befugnis zur
Wiederanlegung des amtlichen Verschlusses bei Verschlußverletzungen und die Befugnis zur Abfertigung
der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheinsendungen über Getreide für A. Strobell;
den Zollämtern II Eschebrügge (Dorf) und Eschebrügge (Kanal) im Bezirke des Hauptzoll-
amts Nordhorn die Befugnis zur Ausfertigung von Tabakversendungsscheinen 1I und II sowie die Be-
fugnis zur Abfertigung und zur Bescheinigung des Ausgangs von Branntwein und Branntweinfabrikaten,
von Gegenständen, die nicht unter stehender Kontrolle eingesalzen sind, und von Tabak, sofern für
diese Gegenstände Abgabenvergütung usw. beansprucht wird;
dem Hauptzollamt Frankfurt a. O. die Befugnis zur Abfertigung von Kakaowaren, für die
Abgabenvergütung usw. beansprucht wird;
den Zollämtern II Frensdorferhaar, Dorf, Lage, Rütenbrock, Springbiel und Vennehrügge,
sämtlich im Bezirke des Hauptzollamts Nordhorn, die Befugnis zur Ausfertigung von Tabakversendungs-
scheinen 1 und I, sowie die Befugnis zur Abfertigung von Branntwein und Branntweinfabrikaten und
von Tabak, sofern für diese Gegenstände Abgabenvergütung usw. beansprucht wird;
dem Zollamt II Frensdorferhaar Kanal im Bezirke des Hauptzollamts Nordhorn die Be-
fugnis zur Abfertigung von Branntwein und Branntweinfabrikaten, für die Abgabenvergütung be-
ansprucht wird;
dem Zollamt II Getelo im Bezirke des Hauptzollamts Nordhorn die Befugnis zur Aus-
fertigung von Tabakversendungsscheinen I1 und II, die Befugnis zur Abfertigung von Branntwein und
Branntweinfabrikaten und von Tabak, sofern für diese Gegenstände Abgabenvergütung usw. beansprucht
wird, sowie sämtliche Befugnisse im übergangsabgabenverkehr:;
dem Zollamt II Gildehaus im Bezirke des Hauptzollamts Nordhorn die Befugnis zur Aus-
fertigung von Tabakversendungsscheinen I und II sowie die Befugnis zur Abfertigung von Tabak, für
den Abgabenvergütung beansprucht wird:
dem Zollamt 1 Goldap im Bezirke des Hauptzollamts Gumbinnen die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen I über Getreide für die Mühle des Dr. Rothe in Goldap;
dem Zollamt 1 Greifenhagen im Bezirke des Hauptzollamts Stettin Inland-Verkehr die Be-
fugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zündwarenbegleitscheinen;
dem Zollamt 1 Groß Wartenberg im Bezirke des Hauptzollamts Oels i. Schl. die Befugnis
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über speziell vorrevidiertes in Fässern unter Kolloverschluß
eingehendes Gasol;
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