Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

4. Marine und Schiffahrt, 
  
Auf Grund der §5§8 10 und 11 der Bekanntmachung, betreffend den Befähigungsnachweis und die 
Prüfung der Maschinisten auf Seedampfschiffen der deutschen Handelsflotte, vom 7. Januar 1909 
(Reichs-Gesetzbl. S. 210) sind im Reichsgebiete von den beteiligten Landesregierungen nachstehende 
Kommissionen zur Abnahme der Prüfungen zum Schiffsingenieur und zum Maschinisten auf See- 
dampfschiffen eingerichtet worden. 
I. Kommissionen zur Abnahme der Vor= und Hauptprüfung zum Schiffsingenieur in: 
Stettin, Rostock, Bremen, Bremerhaven und Hamburg. 
II. Kommissionen zur Abnahme der Prüfungen zum Maschinisten I. bis . Klasse in: 
Königsberg i. Ostpr. (nur für IV. und III. Klasse), Danzig, Stettin, Flensburg, Geestemünde 
(nur für IV. und III. Klasse), Rostock, Lübeck, Bremen, Bremerhaven und Hamburg. 
  
In Ergänzung der Bekanntmachung vom 26. Januar 1911 (Zentralblatt für das Deutsche Reich 
S. 27) hat auf Grund des § 4 Ziffer 7 der Bekanntmachung, betreffend den Befähigungsnachweis und 
die Prüfung der Maschinisten auf Seedampfschiffen der deutschen Handelsflotte, vom 7. Januar 1909 
(Reichs-Gesetzbl. S. 210) der Königlich Preußische Herr Minister für Handel und Gewerbe im Ein- 
vernehmen mit mir die Schiffsingenieur= und Seemaschinistenschule in Stettin nunmehr auch als 
technische Lehranstalt im Sinne des § 4 Ziffer 6 Abs. 2 a. a. O. für die Vorbereitung zur Haupt- 
prüfung zum Schiffsingenieur anerkannt. 
Berlin, den 11. Dezember 1911. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: von Jonquieres. 
  
5. Militär wesen. 
  
Bekunntmachung. 
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 26. Januar 1909 (Zentralbl. S. 22) wird hierdurch 
zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß dem Oberarzt d. L. Dr. Otto Hahn in Valparaiso für den 
Fall der Behinderung des Untersuchungsarztes, Sanitätsrats Dr. Hugo Hahn daselbst auf Grund 
des § 42 Ziffer 2 der Deutschen Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden ist, Zeugnisse der im 
* 42 Ziffer 1 a bis c ebendaselbst bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen 
Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in Chile haben. 
Berlin, den 8. Dezember 1911. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Lewald.
	        
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