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Bekanntmachung.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Auszahlung der Zinsen von im
Reichsschuldbuch eingetragenen Forderungen bei den damit beauftragten Landeskassen der einzelnen
Bundesstaaten und des Reichslandes Elsaß-Lothringen sowie bei allen mit Kasseneinrichtung versehenen
Reichsbankanstalten in Zukunft bereits am 21. des dem Fälligkeitstermin vorangehenden Monats,
erstmalig am 21. März d. Is., beginnt.
Berlin, den 2. März 1911.
Reichsschuldenverwaltung.
von Bischoffshausen.
3. Allgemeine Verwaltungs sachen.
Das zweite Heft des neunzehnten Bandes der im Reichsamt des Innern herausgegebenen „Ent-
scheidungen des Ober-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von
L. Friedrichsen & Co. in Hamburg erschienen und zum Preise von 3,00 M zu beziehen.
4. Auswanderung swesen.
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Bekanntmachung.
In Abänderung meiner Bekanntmachungen vom 17. Mai 1898 und 17. Januar 1900 (Zen-
tralblatt für das Deutsche Reich 1898 S. 273 und 1900 S. 21) habe ich genehmigt, daß die Ham-
burg Amerika-#inie für den Geschäftsbetrieb als Auswanderungsunternehmer zu ihren Stellvertretern
estellt
a) für die Verproviantierung der Auswandererschiffe:
den Chef der Ausrüstungsabteilung Arndt von Holtzendorff,
b) für die Geschäfte reederei-technischer Art:
den Chef des Hafenbetriebs Hermann Fuchs,
J) für den übrigen Geschäftsbetrieb:
den Prokuristen Adolf Storm.
Berlin, den 1. März 1911.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: von Jonquieères.