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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. Februar d. J. beschlossen: *r*15 1 .
Gemäß § 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß für die Zulassung eines zoll-
freien Veredelungsverkehrs mit ·
im Inland in einer Breite von 110 cm und darüber hergestellten rohen dichten
Geweben ganz oder teilweise aus Seide — Tarifnummer 405 — zum Abbochen,
Bedrucken und Ausrüsten in Lyon
die Voraussetzungen des § 3 der Veredelungsordnung vorliegen.
Der Bumdesrat hat in seiner Sitzung am 23. Februar d. J. beschlossen:
Gemäß § 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß für die Zulassung eines zollfreien
Lohnveredelungsverkehrs mit ausländischen 1
a) gebleichten und gefärbten baumwollenen Kleider= und Futterstoffen der Tarif-
nummern 456 und 457, ohne Rücksicht auf Gewicht und Fadenzahl, zum Bleichen,
Merzerisieren und Finischen,
b) buntgewebten baumwollenen Kleider= und Futterstoffen der Tarifnummer 457, ohne
Rlücksicht auf Gewicht und Fadenzahl, zum Zurichten, Bleichen, Färben, Merzerisieren
und Finischen
die Voraussetzungen des § 2 der Veredelungsordnung vorliegen.
Veränderungen in dem Stande und den Geschäftsbezirken der Erbschaftssteuerämter
und der Oberbehörden.
Fürstentum Lippe.
Vom 1. April 1911 ab wird die Verwaltung der Erbschaftssteuer nur von den Fürstlichen
Verwaltungsämtern Blomberg, Brake, Detmold und Schötmar mit der Maßgabe geführt, daß
dem Verwaltungsamte Blomberg die Bezirke der Städte Blomberg und Schwalenberg,
dem Verwaltungsamte Brake die Bezirke der Städte Lemgo und Barntrup,
dem Verwaltungsamte Detmold die Bezirke der Städte Detmold, Horn und Lage sowie
des Verwaltungsamts Lipperode-Cappel und
dem Verwaltungsamte Schötmar der Bezirk der Stadt Salzuflen
hinzugelegt werden.
Veränderungen in dem Stande der zur Ausstellung von Zeugnissen über die chemische
Untersuchung von zollbegünstigten Gerbstoffauszügen ermächtigten wissenschaftlichen und
Fachanstalten. (Zentralblatt für 1906 S. 655 und 1089 und für 1907 S. 44.)
Osterreich-Angarn.
Die auf Seite 47 des Zentralblatts für 1911 aufgefi öchtigte 2 fü
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FREESEerle Mitteilung der Osterreichisch-Ungarischen Regierung die Amtsbezeichnung K. K. Versuchs-
. für Lederindustrie, angegliedert an die K. K. Staatsgewerbeschule in Wien XVII.
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