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Zentralblatt für das
Deutsche Reich.
Reichsamt des Innern.
Herausgegeben im
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Puchhandlungen.
XXXIX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 24. März 1911. Nr. 14.
Inhalll 1. Konsulatwesen: Ermachtigung zur Vornahme verwaltung für die Zeit vom 1. April 1910 bis zum
von Zivilstandshandlungen Seite 73 Schlusse des Monats Februar 1911 J4
I
2. Finanzwesen: Nachweisung von Einnahmen der Reichs- 3. Zoll= und Steuerwesen: Gestattung von gemischten
Host- und Telegraphen= sowie der Reichs-Eisenbahn- Transitlagern ohne amtlichen Mitverschluß für Sau-
und Nutzholz in Apenrade
1. Kon sulatwesen.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Malaga, Kaibel, ist auf Grund des § 1 des
Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäfts-
führung die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen
vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
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