Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
  
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
  
. 
Zu betiehen durch alle Postanstalten und ZSLuchhandlungen. 
  
m—— 
XI. Jahrgang. D Berlin, Freitag, den 15. März 1912. Nr. 12. 
  
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ernennung: — Ermchti- 
gungen zur Vornahme von Zivilstandshandlungen: — 
Exequaturerteilung — Entlassungen: — Einziehung 
eines Konsulals Seite 237 
Maß= und Gewichtswesen: Zulassung von Systemen von 
Elektrizitätszählern zur amtlichen Beglaubigung 238 
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Ernennung von als Stationskontrolleure tätigen 
Zollinspektoren zu Ober-Zollrevisoren 246 
Ergänzung des Gesamtverzeichnisses der für den 
Pflanzenverkehr geöffneten ausländischen Zollstellen 246 
Ablassung der mit unverpackten Massengütern be- 
ladenen und mit Begleitschein 1 abzufertigenden Schiffe 
zum Teil ohne Verschluß und ohne amtliche Begleitung 
· * i — 
3. Zoll= und Steuerwesen: Anweisung zur Ausführung der 
Nachschau der Branntweinmeßuhren durch Sach- 4 
verständige 
im Rheinverker. 246 
: Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
239 Reichsgebiete 247 
  
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1. Kon fulat weseun. 
  
Seine Moajestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Direktor Richard Lindenblatt zum 
Konsul in Archangel zu ernennen geruht. 
  
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Monrovia, Konsul Breitling ist auf Grund des §5 1 
des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den 
Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von 
Reichsangehörigen und unter deutschem Schutze befindlichen Schweizern vorzunehmen und die Geburten, 
Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem Kaiserlichen Gesandten in außerordentlicher Mission Scheller-Steinwartz in Guatemalo ist 
auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 
6. Februar 1875 für das Gebiet der Freistaaten Costarica, Guatemala, Honduras, Nicaragua und 
Salvador die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen 
und unter deutschem Schutze befindlichen Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und 
Sterbefälle von solchen zu beurkunden. · 
  
Den Leiter des K. u. K. Osterreichisch-Ungarischen Vizekonsulats in Dortmund, Konsul Rudolf Ritter 
on Frankeneck, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. 
  
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