Volltext : Zweite Auflage. Handbuch der Politik. Erster Band. (1)

Adolf  Tecklenburg,  Allgemeine  Würdigung  der  Herrschaftsformen.  165

 

 

Einrichtungen  hin.⁶³)  Minderung  des  Klassen-  und  Kastengeistes  ist  auch  äusserlich  gewährleistet
durch  Beseitigung  oder  Einschränkung  ererbter  Familienauszeichnungen.⁶⁴)

Über  die  hergebrachtermassen  der  Demokratie  zugeschriebenen  Nachteile  stellt  Bryce⁶⁵)
eine  lange  Liste  auf:  Schwäche  und  Mangel  rascher  Entschliessung  gegenüber  Zufällen,  Unstetigkeit,
  häufige  Meinungsänderungen,  welche  besonders  in  Angelegenheiten  der  Exekutive  störend
wirken,  innere  Zwietracht  und  Missachtung  der  Autorität,  Nivellierungssucht  und  Eifersucht  gegen
hervorragende  Persönlichkeiten,  Majoritätstyrannei,  Neuerungssucht  und  Verachtung  der  Tradition,
Zugänglichkeit  gegenüber  demagogischen  Einflüssen.  Indessen  Bryce  selbst  weist  namentlich
in  Hinsicht  auf  die  nordamerikanische  Union  nach,  wie  manche  Vorwürfe  dort  nicht  oder  nicht  mehr
am  Platze  sind.  So  bemerkt  Bryce,  dass  die  Regierung  namentlich  in  kritischen  Zeiten  einer
unerwarteten  Energie  fähig  sei,  und  weist  zur  Begründung  gerade  auf  die  Majoritätsherrschaft
in  der  Demokratie  hin;  dort  zeitige  sie  den  Vorzug,  dass  die  Majorität  die  Minorität  mit  sich
fortreisse,  dank  des  Vertrauens,  das  die  Stimme  des  Volkes  geniesse.⁶⁶)  Scharf  gehen  hier  deutsche  
Schriftsteller  mit  der  Demokratie  ins  Gericht.  Rehm⁶⁷)  führt  ihre  Mängel  darauf  zurück,
dass  die  demokratische  Herrschaftsform  dem  Grundgedanken  des  Staats  nicht  entspreche,
dass  er  eine  Willenseinheit  an  Stelle  der  Willensvielheit  sein  solle.  ‚,Selbst  wenn  die  erwachsenen
Frauen  von  der  Teilnahme  an  der  Führung  der  Geschäfte  noch  ausgeschlossen  sind,  und  ausserdem
wie  nicht  anders  möglich,  als  Staatswille  nicht  erst  der  Wille  aller,  sondern  der  Wille  der  Mehrheit
der  Staatsbürger  gilt,  immerhin  ist  noch  eine  weitumfassende  Willensvielheit  anstatt  tatsächlicher
Willenseinheit  vorhanden.  Je  grösser  die  tatsächliche  Willensvielheit,  aus  welcher  die  rechtliche
Willenseinheit  herzustellen  ist,  um  so  schwieriger  ist  es,  diese  Willenseinheit  zu  gewinnen."  Seydel⁶⁸)
macht  darauf  aufmerksam,  dass  es  bei  der  Stimmberechtigung  in  der  Demokratie  sich  nur  um  eine
Gleichheit  nach  der  Zahl,  nicht  nach  der  Würdigkeit  handele,  wie  solches  bereits  Aristoteles  unterschied.
  Die  meisten  Köpfe  aber  zählten  natürlicherweise  die  niedersten  Stände,  und  damit  werde  die
Demokratie  abwärts  gezogen.  Praktisch  äussere  sich  der  Nachteil  in  jähem  Wechsel  der  Mehrheiten,
wodurch  Unstetigkeit  in  der  Politik  hervorgerufen  werde,  was  nachteilig  nach  innen,  wie  nach  aussen
zu  wirke.  Von  demselben  Grundgedanken  ausgehend,  wie  Seydel,  führt  Hasbach⁶⁸ª)    aus,  dass
die  Demokratie,  auf  der  Volkssouveränetätslehre  erwachsen,  die  in  Wahrheit  ungleichen  Menschen
gleich  behandele  und  dadurch  die  freie  Entfaltung  der  menschlichen  Persönlichkeit  hindere.  Die
Demokratie  führt  zur  Unterdrückung  der  Gewaltenteilung  und  zum  Despotismus  der  Mehrheit.
Bemerkenswert  ist  Hasbachs  Darstellung  der  einzelnen  Nachteile  der  Demokratie,  von  welchen
wir  die  Kostspieligkeit  und  geringere  Leistungsfähigkeit  des  Beamtentums,  den  mangelhaften  Vollzug
  der  Gesetze,  die  weniger  soziale  Verteilung  der  direkten  Steuern,  die  Verkümmerung  der
Selbstverwaltung  hervorheben;  der  amerikanischen  Heimstättengesetzgebung  wird  vorgeworfen,
sie  beeinträchtige  die  Selbständigkeit  und  Selbstverantwortlichkeit.

γ.  Die  besondere  Entwicklung  der  beiden  modernen  Herrschaftsformen.

Zwischen  den  beiden  modernen  Haupttypen  der  Herrschaftsformen  hat  sich  eine  Fortbildung
in  ausgleichender  Richtung  vollzogen⁶⁹)  vor  allem  dadurch,  dass  die  Monarchie  demokratische  Elemente
  in  sich  aufnahm.  Aber  in  unerwarteter  Weise  hat  sich  auch  die  Demokratie  dem  Konservatismus
  der  monarchischen  Herrschaftsform  durch  Aufnahme  des  Referendums  genähert.  Schliesslich
hat  sich  der  Bundesstaat  als  ein  Institut  erwiesen,  bei  welchem  die  Zugehörigkeit  zu  dem  einen  oder
anderen  Typus  sich  überhaupt  irrelevant  gezeigt  hat.

 

63)  Beispiele:  Verdienste  Frankreichs,  der  Schweiz,  der  nordamerikanischen  Union  um  Ausbildung  des
Wahlrechts  und  Referendums.

64)  Bryce,  II  599  ff.

65)  Bryce,  II  563 f.

66)  Bryce,  II  602 ff.

67)  Rehm,  Staatslehre  203.

68)  Seydel in  Hirths  Annalen,  1898,  S.  483.

68a)  Hasbach,  Die  moderne  Demokratie,  1912.

69)  v.  Martitz,  Die  Monarchie  als  Staatsform,  1903,  S.  23;  Richard  Schmidt,  Allg.  Staatslehre  I
269,  270.