Zuspitzung der inneren I.age
Arbeitskammergesetz schon im preußischen Staatsministerium
und dann im Bundesrat auf große Schwicrigkeiten;
als es glücklich an den Reichstag kam, wurde es zum Gegenstand
scharfer Auseinandersetzungen, die den Entwurf
schließlich auf ein totes Gleis brachten.
Ganz unerquicklich gestaltete sich die Frage des
preußischen Wahlrechts.
Zwar wurden die Vorlagen, die an Stelle des Dreiklassenwahlrechts
das allgemeine und gleiche Wahlrecht setzen
und in Verbindung damit auch das Herrenhaus reformieren
sollten, im Herbst 1917 an den Landtag gebracht. Aber
der Erledigung dieser Vorlagen türmten sich Hemmnisse
entgegen, die zu überwinden die Regierung nicht stark
genug war. Ich hatte, als im Staatsministerium die Reform
des preußischen Wahlrechts vor der Österbotschaft des
Kaisers und Königs diskutiert wurde, mich dahin ausgesprochen,
daß das gleiche Wahlrecht, wenn es jetzt von
König und Regierung als Ziel aufgestellt werde, auch so
bald wie möglich durchgesetzt werden müsse; denn es erschien
mir im höchsten Maße bedenklich, bei einer längeren
Dauer des Krieges diese einmal von oben aufgenommene
Frage auf unabsehbare Zeit den Gegenstand scharfer innerpolitischer
Kämpfe bilden zu lassen. Die Richtigkeit dieser
Empfindung ist leider durch den Verlauf der Dinge bestätigt
worden. In endlosen Verhandlungen beschäftigten
sich erst das Abgeordnetenhaus und seine Kommission,
dann auch das Herrenhaus mit den Reformvorlagen,
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