Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

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AUeuen Muster. 
  
Muster 6. 
Direktivbezirk Einzusenden von den 
Hebestellen an die Hauptämter bis zum 5., 
Hauptamtsbezirk. .........·....·...·....·.... Hauptämtern an die Direktiobehörden bis zum 10., 
Direktivbehörden bis zum 15. 
Hebebezirkk í í í í nn. der Monate Januar, April, Juli, Oktober. 
Ubersicht 
über 
die Einnahme an Tabaksteuer und Tabakersatzstoff-Abgabe im Viertel des 
Rechnungsjahrs 19 
Anleitung. 
1. Die Hebestellen fertigen Übersichten für den Hebebezirk, die Hauptämter auf Grund der Übersichten der Hebe- 
stellen solche für den Hauptamtsbezirk an; die Direktivbehörden stellen auf Grund der hauptamtlichen Übersichten solche 
für den Direktiobezirk auf. 
2. In den Spalten 1 bis 87wird die Roheinnahme nach den Einnahmebüchern nachgewiesen. Zur Ausfüllung 
der Spalten 1 bis 3 hat die Hebestelle nach Vorschrift des Hauptamts die Spalte 7 des Einnahmebuchs (Muster 18 zur 
Tabaksteuerordnung) entsprechend zu zerlegen oder besondere Anschreibungen zu führen.
	        
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