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dem Zollamt 1 Oschersleben im Bezirke des Hauptzollamts Halberstadt die Befugnis zur Aus-
fertigung von Tabakbegleitscheinen 1 und II;
dem Zollamt 1II Ottlotschin im Bezirke des Hauptzollamts Thorn sämtliche nach dem Amter-
verzeichnis ihm erteilten Befugnisse;
den Zollämtern 1 Pissakrug und Neuzielum sowie dem Zollamt II Gorzno, sämtlich im Be-
zirke des Hauptzollamts Strasburg (Wpr.), die Befugnis zur Ausfertigung von Branntweinbegleit-
scheinen 1 und II und zur Abfertigung von Branntwein und Branntweinfabrikaten mit dem Anspruch
auf Abgabenvergütung;
dem Zollamt I Quedlinburg im Bezirke des Hauptzollamts Halberstadt die Befugnis zur Aus-
fertigung von Tabakbegleitscheinen I! und II und zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Getreide
und Mühlenfabrikate; «
demZollamtllReppenimBezitkedequuptzollamtsCrossendieBefugnisseimZollbegleiti
scheinverkehre;
dem Zollamt J1 Schkeuditz im Bezirke des Hauptzollamts Wittenberg die Befugnis zur Aus-
fertigung und Erledigung von Zuckerbegleitscheinen 1 und ll;
dem Zollamt II Steinau im Bezirke des Hauptzollamts Hanau die Befugnisse im Zollbegleit-
scheinverkehre;
dem Hauptzollamt Strasburg (Wpr.) die Befugnis zur Abfertigung und Bescheinigung des
Ausganges von Branntwein und Branntweinfabrikaten mit dem Anspruch auf Abgabenvergütung und
die Befugnis zur Abfertigung von Tabak, für den Abgabenvergütung beansprucht wird;
dem Zollamt 1 Torgau (Hafen) im Bezirke des Hauptzollamts Mühlberg a. E. die Befugnis
zur Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs, zur Abfertigung von Bier,
Branntwein und Tabak gegen Abgabenvergütung und zur Erledigung von Ubergangsscheinen über ge-
schrotetes Malz, Spielkarten und Wein;
dem Zollamt 1 Wernigerode im Bezirke des Hauptzollamts Halberstadt die Befugnis zur
Ausfertigung von Tabakbegleitscheinen I und Il und zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleit-
scheinen 1 über Getreide und Mühlenfabrikate.
Erteilt:
dem Zollamt 1 Cöpenick im Bezirke des Hauptzollamts Neukölln die unbeschränkte Befugnis
zur Erledigung von Begleitzetteln;
dem Zollamt 1 Gnesen im Bezirke des Hauptzollamts Posen die Befugnis zur Erledigung von
Zollbegleitscheinen llI;
dem Zollamt II Kolletzischten im Bezirke des Hauptzollamts Memel die Befugnis zur Er-
ledigung von Begleitzetteln der Zollstellen Prostken und Eydtkuhnen über Mehl= und Salzsendungen,
die unter Raumverschluß eingehen und zur Wiederausfuhr nach Rußland bestimmt sind;
dem Hauptzollamt Neukölln die Befugnis zur Erledigung von Begleitzetteln;
dem Zollamt II Pöszeiten im Bezirke des Hauptzollamts Memel die Befugnis zur Ausfertigung
von Zollbegleitscheinen 1 über leere Petroleumfässer aus Rußland, die zur Wiederausfuhr nach Ruß-
land über das Hauptzollamt Eydtkuhnen bestimmt sind;
dem Zollamt ! Spandau im Bezirke des Hauptzollamts Potsdam die Befugnis zur Erledigung
von Begleitzetteln;
dem Zollamt 1 Suhl im Bezirke des Hauptzollamts Erfurt die Befugnis zur Erledigung von
Essigsäurebegleitscheinen über Essigsäure, die nicht unter Eisenbahnwagenverschluß oder in Eisenbahn-
topfwagen eingeht;
dem Zollamt 1 Wollstein im Bezirke des Hauptzollamts Meseritz die unbeschränkte Befugnis
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II und die Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen II über
inländisches Salz.
E Zollamt I Quedlinburg im Bezirke des Hauptzollamts Halberstadt besitzt die Befugnis
zur Abfertigung von Getreide gegen Einfuhrschein.
Die Anderungen des Verzeichnisses der Einlaß= und Untersuchungsstellen für das in das Zoll-
inland eingehende Fleisch unter a und c des Beschlusses des Bundesrats vom 23. Januar d. J.
(Zentralblatt S. 108) und unter b des Beschlusses vom 24. April d. J. (Zentralblatt S. 486) sind in
Kraft getreten. Das Zollamt 1 Elmshorn dient, obwohl es Grenzamt ist, nicht auch als Einlaßstelle
für frisches Fleisch.
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