Full text: Blätter für Rechtsanwendung. II. Band. (2)

Beilage 
zu 
Nr. 14. der Blaͤtter 
für 
Rechtsanwendung. 
Bemerkungen über den Gesetzentwurk, einige Ver- 
besserungen der Gerichtsordnung betrefkend. 
Unsre Staatsregierung scheint sich in neuerer 
Zeit die Reform-Maxrimen der Whigs angeeignet 
zu haben; von umfassenden Radikalreformen im 
Gebiete der Gesetzgebung ist nicht mehr die Rede; 
nur allmähliche, theilweise Verbesserungen und 
Fortschritte sind die vorgesteckte Aufgabe. — Ich. 
beklage, daß in Folge der in den Regierungsma- 
rimen eingetretenen Veränderung auch die Erfül- 
lung des dringensten Bedürfnisses, die Vollbrin- 
gung eines von der Verfassung gebotenen 
Werkes, die Radikalreform des trostlosen Zustan- 
des der Civilgesetzgebung durch Einführung eines 
allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs — auf unbe- 
stimmte Zeit vertagt wurde; — dagegen halte ich 
das Beginnen, den gemeinschädlichsten Gebrechen 
des Verfahrens durch partielle Verbesserungen 
der bestehenden Gesetze abzuhelfen, nach Erwä- 
gung aller Verhältnisse für sach= und zeitgemäß. 
Ich habe die der Kammer der Abgeordneten ge- 
genwärtig vorliegende Proceß-Reformbill mit freu- 
digem Willkommen begrüßt, ich würde, um mich 
der technischen Ausdrücke des Parlaments zu be- 
dienen, für die erste und zweite Lesung unbedenk- 
lich stimmen, und mir nur für die Berathung im 
Comité die Aeußerung einer Reihe einzelner Be- 
denken vorbehalten. 
Der vorgelegte Entwurf bezweckt 
1) Reformen in Bezug auf einige 
Grundmaximen des Verfahrens. Von