Beilage
zu
Nr. 14. der Blaͤtter
für
Rechtsanwendung.
Bemerkungen über den Gesetzentwurk, einige Ver-
besserungen der Gerichtsordnung betrefkend.
Unsre Staatsregierung scheint sich in neuerer
Zeit die Reform-Maxrimen der Whigs angeeignet
zu haben; von umfassenden Radikalreformen im
Gebiete der Gesetzgebung ist nicht mehr die Rede;
nur allmähliche, theilweise Verbesserungen und
Fortschritte sind die vorgesteckte Aufgabe. — Ich.
beklage, daß in Folge der in den Regierungsma-
rimen eingetretenen Veränderung auch die Erfül-
lung des dringensten Bedürfnisses, die Vollbrin-
gung eines von der Verfassung gebotenen
Werkes, die Radikalreform des trostlosen Zustan-
des der Civilgesetzgebung durch Einführung eines
allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs — auf unbe-
stimmte Zeit vertagt wurde; — dagegen halte ich
das Beginnen, den gemeinschädlichsten Gebrechen
des Verfahrens durch partielle Verbesserungen
der bestehenden Gesetze abzuhelfen, nach Erwä-
gung aller Verhältnisse für sach= und zeitgemäß.
Ich habe die der Kammer der Abgeordneten ge-
genwärtig vorliegende Proceß-Reformbill mit freu-
digem Willkommen begrüßt, ich würde, um mich
der technischen Ausdrücke des Parlaments zu be-
dienen, für die erste und zweite Lesung unbedenk-
lich stimmen, und mir nur für die Berathung im
Comité die Aeußerung einer Reihe einzelner Be-
denken vorbehalten.
Der vorgelegte Entwurf bezweckt
1) Reformen in Bezug auf einige
Grundmaximen des Verfahrens. Von