Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

549
§.  10.

Die  im  erforderlichen  Alter  (vergl.  I.  2)  stehenden  Jünglinge,  welche  sich  dieser
Prüfung  unterziehen  wollen,  haben  sich  innerhalb  der  Meldungefrist  bei  der  in  §.  9.
genaunten  Behörde  schriftlich,  unter  Anschluß  eines  Geburtsscheins,  einer  Heimathrechtsurkunde
  und  einer  Darlegung  ihres  seitherigen  Bildungsganges,  zu  melden.

8.  11.

Ueber  die  Zulassung  der  Bewerber  zu  Erstehung  der  Prüfung  wird  auf
Grund  der  Meldungen  und  deren  Beilagen  von  dem  Lehrerkonvent  der  Kunstschule
entschieden.

Die  zu  der  Prüfung  Zugelassenen  werden  zu  derselben  noch  besonders  einberufen,
die  Anderen  von  der  Abweisung  benachrichtigt.

8.  12.
Die  Gegenstände  der  künstlerischen  Prüfung  bestehen  theils  in  der  Fertigung  praktischer
  Arbeiten,  theils  in  der  Beantwortung  kunstwissenschaftlicher  Fragen.

§.  13.

A.  An  praktischen  Arbeiten  wird

1)  die  Ausführung  eines  Aktes  nach  der  Natur  gefordert,  der  von  Zöglingen
der  zeichnenden  Künste  zu  zeichnen,  von  Bildhauerzöglingen,  nach  eigener
Wahl  der  Kandidaten,  entweder  zu  zeichnen  oder  zu  modelliren  ist,
ist  eine  Figur  nach  der  Antike  zu  zeichnen,  beziehungsweise  zu  modelliren.

Indessen  kann  an  die  Stelle  der  gezeichneten  Antike  bei  Zöglingen  der  Landschaftsmalerei

  eine  gezeichnete  oder  gemalte  laudschaftliche  Studie  nach  der  Natur,
bei  Zöglingen  der  figürlichen  Malerei  eine  gezeichnete  oder  gemalte  Studie  nach
dem  lebenden  Modell,  bei  den  Kupferstechern  eine  radirte,  gestochene  oder  geschabte
  Arbeit,  bei  den  Lithographen  und  Holzschneidern  eine  Arbeit  aus
ihrem  Fache  treten,  wobei  jedoch  von  den  letzteren  gefordert  wird,  daß  sie  die
Zeichnung  auf  dem  Holzstocke  selbst  fertigen.  «
B.JaBeziehungaufdiekunstwisscnschaftlichenFächerwird

1)  von  sämmtlichen  Kandidaten  die  Kenntniß  der  Kunstgeschichte  in  ihren  wesentlichsten

  Entwicklungsperioden  (allgemeine  Kunstgeschichte),  und  überdies
2)  von  den  Malern,  Zeichnern  und  nachbildenden  Künstlern  (Kupferstechern,

2