1kg Seifenpulver,
1 kg Tran,
0,, kg Tran und 0,/75 kg Eisenoxyd,
0,5 kg Tran und 0,375 kg Kienruß.
(2) Bei den gesperrt gedruckten Vergällungsmitteln sind die in Anlage 2 gegebenen An-
#'82.
Aulas weisungen zu beachten.
§ 9.
Unvollständige ) Die unvollständige Vergällung ist eine solche, neben der weitere Maßnahmen zur Ver-
Bergällung. hütung einer mißbräuchlichen Verwendung des Salzes zu treffen sind.
(2) Die unvollständige Vergällung ist unter amtlicher Uberwachung entweder auf den Salz-
werken oder in den Gewerbsräumen des Empfängers vorzunehmen. Sie hat kurz vor der Ver-
wendung des Salzes stattzufinden.
(3) Unvollständig vergälltes Salz darf nur zu dem genehmigten Zwecke, nur in der an-
gemeldeten Weise und nur von demjenigen verwendet werden, für den die Vergällung erfolgt ist.
8 10.
Besoudere (u) Zur unvollständigen Vergällung dürfen folgende Stoffe (besondere Vergällungsmittel)
Vergällungs= mit Genehmigung des zuständigen Hauptamts verwendet werden. Die Stoffe sind dem zu ver-
mittel. gällenden Salze in den dabei bezeichneten Mengen auf je 1 dz zuzusetzen, wobei immer nur eins
der in den einzelnen Unterabschnitten aufgeführten Mittel zu verwenden ist.
a) Zur Herstellung von chlor= und natriumhaltigen Erzeugnissen, wie
Bleichlauge, Bleichlösung, Chlorkalk, Salzsäure, Salmiak, Chlorzink, Natrium, Atz-
natron, Soda, Bleichsoda, Natriumsulfat, Natriumbisulfat, Ferrocyannatrium,
Kieselfluornatrium, Antimondoppelsalz (Brechweinsteinersatz), benzolsulfosaures Na-
tron, Natronseifen:
Ammoniakflüssigkeit in einer Menge, daß auf 1 dz Salz 3 kn Ammoniak-
gas kommen,
d kg Ammoniumsulfat,
3 kg Antimondoppelsalz,
0,5 kg Eisenoxyd,
4 kg Eisensulfat (Eisenvitriol),
5 Liter Elektrolytbleichlauge mit 5 Liter Wasser und 100g Atznatron
5 Liter Elektrolytbleichlauge und 10 x Atznatron,
0, 25 Kkg Mineralöl,
10 kg Natriumbikarbonat,
2 kg Natriumbisulfat,
2,5 kg Natriumsulfat, kalziniert,
5 kg Natriumsulfat, kristallisiert (Glaubersalz),
1,, ku Natronlauge,
O0, kg Pariser Blau, trocken,
O,oi kg Pariser Blau, gelöst in 2 Liter Wasser,
2 kg rauchende Salzsäure,
3 kg Schwefelkiesabbrände,
Schwefelsäure in einer Menge, daß auf 1 dz Salz 1 kg wasserfreie
Schwefelsäure kommt,
Soda in einer Menge, daß auf 1 dz Salz 2 kg Natriumkarbonat kommen,
Teerfarbstoffe, 3 Liter einer wässerigen Lösung mit mindestens 0,125 g Farb-
stoff auf 1 Liter,
2 k# zinksulfat (Zinkvitriol).