Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1914. (42)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
t 
Reichsamt des Innern. 
  
  
  
Du betiehen durch alle VWostanstalten und Zuchhandlungen. 
!4m„ Jahrgang. "1 Nr. 7. 
  
  
  
Berlin, Montag, den 26. Januar 1914. 
  
  
  
Inhalt: Zoll= und Steuerwesen: Verlängerung der im § 13 der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über einen ein- 
maligen außerordentlichen Wehrbeitrag für die Abgabe der Vermögenserklärung vorgesehenen Frist Seite 123 
  
Zoll= und Steuerwesen. 
  
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 24. Januar 1914 beschlossen, die obersten Landesfinanz- 
behörden zu ermächtigen, die im § 13 Abs. 1 Satz 2 der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über 
einen einmaligen außerordentlichen Wehrbeitrag für die Abgabe der Vermögenserklärung vorgesehene 
Frist bis zum 15. Februar 1914 zu verlängern. 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker. in Berlin. 
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