Beutsches Reich. (Sept. 12.) 287
wir unsere mit der Ukraine, Rußland und Rumänien geschlossenen Friedensverträge
der Entente zur gefälligen Genehmigung oder Abänderung vorlegen
werden. Im Osten ist für uns Frieden und bleibt für uns Frieden,
mag es unseren westlichen Feinden gefallen oder nicht. Im übrigen kann
der territoriale Besitz vor dem Kriege überall wieder hergestellt werden.
Voraussetzung für uns und unsere Bundesgenossen muß sein, daß uns
alles wieder zugestellt wird, was wir an Gebiet am 1. August 1914 besessen
haben. Deutschland muß also in erster Linie seine Kolonien wieder erhalten,
wobei der Gedanke eines Austausches aus Zweckmäßigkeitsgründen nicht
ausgeschlossen zu sein braucht. Voraussetzung für unsere am kommenden
Frieden beteiligten Gegner wird wohl sein, daß auch sie auf die von uns
und unseren Bundesgenossen besetzten Teile ihres bei Kriegsbeginn vorhandenen
Gebietes Anspruch machen können. Dieser Anspruch wird weder
an unserer Weigerung noch an der unserer Bundesgenossen scheitern. Wir
Deutsche können, sobald der Friede geschlossen ist, die besetzten Gebiete
räumen, wir können, wenn es erst einmal soweit ist, auch Belgien räumen.
Sind wir und unsere Bundesgenossen erst einmal wieder im Besitz
dessen, was uns gehörte, sind wir erst einmal sicher, daß in Belgien kein
anderer Staat irgendwie besser gestellt werden kann als wir, so wird auch —
das glaube ich sagen zu können — Belgien ohne Belastung und ohne Vorbehalt
zurückgegeben werden können. Die erforderliche Verständigung zwischen
Belgien und uns wird um so leichter sein, als unsere wirtschaftlichen Interessen
vielfach parallel laufen, ja Belgien auf uns als Hinterland direkt angewiesen
ist. Wir haben auch keinen Grund zu bezweifeln, daß die vielbesprochene
Flamenfrage von Belgien im Sinne der Gerechtigkeit und
staatsmännischen Klugheit gelöst werden wird. Wenn uns unsere Gegner
seinerzeit gezwungen haben, in belg. Gebiet einzurücken und dasselbe bis
heute zu unserer Flankendeckung in der Hand zu behalten, wenn Belgien
zum Kriegsschauplatz geworden ist und unter unserer Hand, noch schwerer
allerdings unter der Hand seiner eigenen Bundesgenossen, gelitten hat, so
ist das kein unverdientes Schicksal. Es ist eine Heuchelei, Belgien als ein
unschuldiges Opfer unserer Politik, sozusagen im weißen Unschuldskleide,
hinzustellen. Die belgische Regierung, und auf diese, nicht auf die belg.
Bevölkerung, kommt es an, hat sich an der von England mit so heißem
Bemühen betriebenen Einkreisungspolitik gegen Deutschland lebhaft beteiligt,
es hat auch auf ein Stück vom Fell des gemeinschaftlich zu erlegenden
Bären gerechnet und auf Grund des tatsächlichen Einverständnisses rechnen
dürfen. Es hat sich, wenn auch vielleicht nur formlos, in Verhandlungen
über ein militärisches Zusammenwirken mit seinen späteren Verbündeten
gegen uns eingelassen. Ob die belg. Regierung heute wohl noch den Mut
haben würde, zu behaupten, daß sie, wenn wir respektvoll um ihre Grenze
herumgegangen wären, weder den franz. Truppen den Einmarsch gestattet,
noch England erlaubt hätte, seine Heere in Belgien zu landen, darf man
billig fragen.
Bleibt noch die Frage einer Kriegsentschädigung von der einen oder
anderen Seite. Hätte man uns in Ruhe unserer Arbeit nachgehen lassen,
so hätte es keinen Krieg und keine Schäden gegeben. Nicht darum kann es
sich also handeln, daß wir bezahlen, sondern nur darum, ob wir einen
Ersatz für die uns aufgezwungenen Schäden erhalten sollen. Wir sind
innerlich überzeugt, daß wir als die schuldlos Angegriffenen das Recht auf
eine solche Entschädigung haben. Wir müssen aber annehmen, daß sie uns
von der Gesamtheit unserer Gegner nicht gewährt werden wird und nach
den nun einmal im volitischen Ehrenkodex herrschenden Anschauungen auch
nicht gewährt werden kann, ehe sie sich von ihrem Zusammenbruch über-