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die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sich in weit schwierigerer Lage als
beispielsweise die Beinbeschädigten befinden. Hier liegt eine wichtige
organisatorische Aufgabe des Arbeitsnachweises, aber auch die Notwendigkeit
eines verständnisvollen Mitwirkens der Arbeitgeber vor, daß möglichst alle
Stellen, die von Schwerbeschädigten versehen werden können, auch den
Schwerbeschädigten vorbehalten bleiben und nicht mit Gesunden oder Leicht-
beschädigten besetzt werden. Nur so wird es gelingen, alle irgendwie Erwerbs-
fähigen auch in befriedigender Weise unterzubringen. Hiermit ist schon
hingewiesen auf die letzte Aufgabe der Kriegsbeschädigtenfürsorge, auf die
Arbeitsvermittlung (s. Tr. 4).
C) In vielen Fällen ist aber doch die bisherige Tätigkeit nicht ohne wei-
teres fortzusetzen, vielmebr muß eine andere Beschäftigung gesucht werden,
zu der dann häufig eine besondere Ausbildung erforderlich ist. Dabei ist
aber in erster Linie zu versuchen, an den bisherigen Beruf anzuknüpfen und
die darin erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen zu verwerten. Häufig
wird es sich darum handeln, dem Kriegsbeschädigten das, was ihm in Zukunft
an körperlicher Leistungsfähigkeit für einzelne Zweige seines bisherigen
Berufs abgeht, durch größere Geschicklichkeit in andern Zweigen oder durch
bessere theoretische Ausbildung zu ersetzen. Kann der Kriegsbeschädigte
seine bisherige Tätigkeit nicht fortsetzen, so wird ihm manchmal eine Aus-
bildung gegeben werden können, um ihn wenigstens einer verwandten
Tätigkeit zuzuführen. Nur äußerstenfalls ist ein neuer Beruf zu erlernen.
Jede hiernach erforderliche Ausbildung wird von der Kriegsbeschädigten-
fürsorge vermittelt, die nötigenfalls auch die Kosten hierfür trägt.
Es ist beispielsweise an die häufigen Fälle zu denken, in denen die
Bauhandwerker infolge von Bein- oder Armbeschädigungen die praktische
Arbeit nicht mebr in der bisberigen Weise ausüben können und sich nun
die Fähigkeiten zu einer mehr aussichtführenden, leitenden oder bureau-
mäßigen Tätigkeit aneignen müssen. Oder ein Installateur, der nicht mehr
praktisch in vollem Umfange arbeiten kann, wird theoretisch und als Zeichner
weitergebildet, um zur Leitung von Montagen oder zu Arbeiten auf dem
Installationsbureau verwendet zu werden; oder ein Kriegsbeschädigter, der
bisher einen Beruf ausgeübt hat, der vieles Gehen erforderte und infolge
Beinbeschädigung diesem Berufe nicht mehr nachgehen kann, erlernt ein
im Sitzen auszuübendes Handwerk oder wird in besonders dafür eingerichteten
Werkstätten in der Bedienung von Spezialmaschinen der Großindustrie (als
Dreher, Fräser, Hobler) ausgebildet. In solchen Werkstätten werden auch
ungelernte Arbeiter der Großindustrie, die einzelne Glieder nicht mehr
voll gebrauchen können und daher als ungelernte Arbeiter später in besonders
schwieriger Lage bei der Arbeitssuche sein werden, zu angelernten Arbeitern
gemacht und an entsprechenden Stellen beschäftigt. Kriegsbeschädigte,
die bisber Fabrikarbeiter oder Bergarbeiter waren, aber wegen äußerer
oder innerer Leiden ihre frühere Arbeit nicht wieder aufnehmen können,
jedoch Lust und Meigung zu landwirtschaftlicher Betätigung haben, können
landwirtschaftlich oder vor allem gärtnerisch ausgebildet werden und auf
diese Weise ihren Unterhalt finden. Die wenigen Beispiele geben ein kleines