Object: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

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die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sich in weit schwierigerer Lage als 
beispielsweise die Beinbeschädigten befinden. Hier liegt eine wichtige 
organisatorische Aufgabe des Arbeitsnachweises, aber auch die Notwendigkeit 
eines verständnisvollen Mitwirkens der Arbeitgeber vor, daß möglichst alle 
Stellen, die von Schwerbeschädigten versehen werden können, auch den 
Schwerbeschädigten vorbehalten bleiben und nicht mit Gesunden oder Leicht- 
beschädigten besetzt werden. Nur so wird es gelingen, alle irgendwie Erwerbs- 
fähigen auch in befriedigender Weise unterzubringen. Hiermit ist schon 
hingewiesen auf die letzte Aufgabe der Kriegsbeschädigtenfürsorge, auf die 
Arbeitsvermittlung (s. Tr. 4). 
C) In vielen Fällen ist aber doch die bisherige Tätigkeit nicht ohne wei- 
teres fortzusetzen, vielmebr muß eine andere Beschäftigung gesucht werden, 
zu der dann häufig eine besondere Ausbildung erforderlich ist. Dabei ist 
aber in erster Linie zu versuchen, an den bisherigen Beruf anzuknüpfen und 
die darin erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen zu verwerten. Häufig 
wird es sich darum handeln, dem Kriegsbeschädigten das, was ihm in Zukunft 
an körperlicher Leistungsfähigkeit für einzelne Zweige seines bisherigen 
Berufs abgeht, durch größere Geschicklichkeit in andern Zweigen oder durch 
bessere theoretische Ausbildung zu ersetzen. Kann der Kriegsbeschädigte 
seine bisherige Tätigkeit nicht fortsetzen, so wird ihm manchmal eine Aus- 
bildung gegeben werden können, um ihn wenigstens einer verwandten 
Tätigkeit zuzuführen. Nur äußerstenfalls ist ein neuer Beruf zu erlernen. 
Jede hiernach erforderliche Ausbildung wird von der Kriegsbeschädigten- 
fürsorge vermittelt, die nötigenfalls auch die Kosten hierfür trägt. 
Es ist beispielsweise an die häufigen Fälle zu denken, in denen die 
Bauhandwerker infolge von Bein- oder Armbeschädigungen die praktische 
Arbeit nicht mebr in der bisberigen Weise ausüben können und sich nun 
die Fähigkeiten zu einer mehr aussichtführenden, leitenden oder bureau- 
mäßigen Tätigkeit aneignen müssen. Oder ein Installateur, der nicht mehr 
praktisch in vollem Umfange arbeiten kann, wird theoretisch und als Zeichner 
weitergebildet, um zur Leitung von Montagen oder zu Arbeiten auf dem 
Installationsbureau verwendet zu werden; oder ein Kriegsbeschädigter, der 
bisher einen Beruf ausgeübt hat, der vieles Gehen erforderte und infolge 
Beinbeschädigung diesem Berufe nicht mehr nachgehen kann, erlernt ein 
im Sitzen auszuübendes Handwerk oder wird in besonders dafür eingerichteten 
Werkstätten in der Bedienung von Spezialmaschinen der Großindustrie (als 
Dreher, Fräser, Hobler) ausgebildet. In solchen Werkstätten werden auch 
ungelernte Arbeiter der Großindustrie, die einzelne Glieder nicht mehr 
voll gebrauchen können und daher als ungelernte Arbeiter später in besonders 
schwieriger Lage bei der Arbeitssuche sein werden, zu angelernten Arbeitern 
gemacht und an entsprechenden Stellen beschäftigt. Kriegsbeschädigte, 
die bisber Fabrikarbeiter oder Bergarbeiter waren, aber wegen äußerer 
oder innerer Leiden ihre frühere Arbeit nicht wieder aufnehmen können, 
jedoch Lust und Meigung zu landwirtschaftlicher Betätigung haben, können 
landwirtschaftlich oder vor allem gärtnerisch ausgebildet werden und auf 
diese Weise ihren Unterhalt finden. Die wenigen Beispiele geben ein kleines