Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1903. (94)

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(Nr.  10454.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  25.  Mai  1903,  betreffend  Ubertragung  der  Verwaltung
der  auf  Grund  der  Gesetze  vom  18.  Mai  d.  J.  (Gesetz=  Samml.  S.  123
und  148)  in  das  Eigentum  des  Staates  übergehenden  Eisenbahnen  an  die
bestehenden  Eisenbahndirektionen,  sowie  Ubergang  der  Verwaltung  der  Strecke
Oberhausen—Dorsten  von  der  Eisenbahndirektion  in  Münster  i.  W.  auf  die
Eisenbahndirektion  in  Essen  a.  R.

Ar#  Ihren  Bericht  vom  20.  Mai  d.  J.  bestimme  Ich  zur  Ausführung  der
Gesetze  vom  18.  Mai  d.  J.,  betreffend  den  weiteren  Erwerb  von  Eisenbahnen
für  den  Staat  und  betreffend  den  Erwerb  der  Ostpreußischen  Südbahn  für  den
Staat,  daß  die  Verwaltung  der  neu  erworbenen  Strecken  vom  Tage  ihres  Uberganges
  auf  den  Staat  den  in  der  anliegenden  Zusammenstellung  aufgeführten
Eisenbahndirektionen  übertragen  wird.  An  demselben  Tage  geht  die  Verwaltung
der  Strecke  Oberhausen—Dorsten  von  der  Eisenbahndirektion  in  Münster  i.  W.
auf  die  Eisenbahndirektion  in  Essen  a.  R.  über.

Dieser  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz=  Sammlung  zu  veröffentlichen.
Schlobitten,  den  25.  Mai  1903.

Wilhelm.

Für  den  Minister  der  öffentlichen  Arbeiten:
Schönstedt.

An  den  Minister  der  öffentlichen  Arbeiten.