Sachregister. 617
— bei Interpellationen. § 34.
— bei Verhandlung über die Uebersicht der
Entschließungen der Regierung auf
Anträge und Resolutionen. § 35.
— Redeordnung. 88 43—49.
— Behandlung der Abänderungsvorschläge
und Anträge auf Tagesordnung. 88
50—52.
— Schluß der Diskussion. 88 49. 53—56.
— Wiedereröffnung derselben, wenn nach
dem Schluß ein Vertreter der Staats-
regierung das Wort genommen. 8§ 49.
— Antrag auf Vertagung oder Schluß der
Debatte. #§ 54.
— Fragestellung nach geschlossener Dis-
kussion. § 55.
— Dritte Berathung über Gesetzent-
würfe; Anwendung der Formen der
dritten Berathung bei der zweiten
Abstimmung über Abänderungen der
Verfassung. § 19.
— desgleichen bei der Erledigung der von
dem Herrenhause abgeändert zurück-
gekommenen Gesetzentwürfe. § 21.
— (. auch Vorlagen.
— Druck der Verhandlungen des Hauses.
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— Eid auf die Verfassung. Die Weigerung
zur Ableistung desselben schließt die Be-
fugniß aus, einen Sitz im Hause einzu-
nehmen.
— Einmalige Berathung von Anträgen
ohne Gesetzentwürfe. § 23.
— von Regierungsvorlagen. 8 25.
— Einsprachen gegen die Wahl von Ab-
geordneten, Behandlung und Frist zur
Anbringung derselben. §8 4.
— Einspruch gegen Wahlen. 8 4.
— gegen die Fassung der Protokolle über
die Plenarsitzungen. 88 39. 41.
— gegen den Ordnungsruf des Präsi-
denten. 8 64.
— Entschließungen der Regierung auf
Beschlüsse des Hauses, s. Uebersichten.
— Erledigung von Mandaten. 8 70.
— von Gesetzvorlagen, Anträgen und Pe-
titionen mit dem Ablaufe der Sitzungs-
periode, in welcher sie eingebracht und
nicht ur Beschlußnahme gediehen
sind. 74.
— Erste Berathung über Anträge mit
Gesetzentwürfen. § 22.
— über von der Regierung vorgelegte Ge-
setzentwürfe, s. Vorlagen.
— Etat (Staatshaushalts-), Ernennung
von Kommissarien des Hauses für den-
selben. § 26.
— Fragen. Fragestellung bei der Abstim-
mung. 8 5
— Theilung der Frage. § 56.
— Verlesung der Frage vor der Ab-
stimmung. 9 57.
— Frist zur Anbringung von Wahlanfech-
tungen und Einsprachen. 8 4.
— vor der ersten Berathung einer Vorlage.
§ 16. 20.
— vor der zweiten Berathung. §8 17. 20.
— vor der dritten Berathung. 88 18. 20.
— behufs Begründung, selbstständiger An-
träge. 88 22.
— vor Berathung eines Kommissionsbe-
richts. § 28.
— Geheime Situngen der Kommis-
sionen. § 28.
— des Hauses. 8 37.
— Geldbewilligung. Anträge von Mit-
liedern, welche eine Geldbewilligung
in sich schließen. § 27.
— Geschäftsgang bei Vorlagen und An-
trägen. §§ 15—32.
— Gesetzentwürfe, s. Vorlagen.
— Gruppen. Ernennung von Kommissa-
rien des Hauses für den Staatshaus-
haltsetat. § 26.
— Haus der Abgeordneten, s. Ab-
geordnetenhaus.
— Herrenhaus. Mittheilung der Gesetz-
vorlagen an das Herrenhaus; Behand-
lung der von dort eingegangenen Ge-
setzvorlagen, s. Vorlagen.
— Interpellationen. Formulirung und
Unterzeichnung, sowie Behandlung der-
selben. 88 33. 34.
— Kassen= und Rechnungswesen des
Hauses, Ernennung von Quästoren für
dasselbe. 8 14.
— Kommissarien des Hauses. Ernennung
von solchen für den Staatshaushalts-
etat. 8 26.
— Kommissionen. Theilnahme des Prä-
sidenten an den Sitzungen der Kom-
missionen. § 11.
— Bildung der Kommissionen. 98 5. 16.
20. 21. 26.
— Konstituirung derselben, Beschlußfähigkeit,
Berichterstattung, Theilnahme der An-
tragsteller an den Kommissionsbe-
rathungen, Asschllesung der Oeffent-
Hchet er Kommissionsverhandlungen.
— Ueberweisung der Petitionen an die Kom-
missionen. § 29.
— Anspruch der Mitglieder der Petitions-
kommission auf den Austritt aus der
letzteren nach achtwöchentlicher Amts-
führung. § 29.
— Theilnahme der Minister oder der von
ihnen beauftragten Staatsbeamten an
den Sitzungen der Kommissionen; Be-
nachrichtigung des Ministeriums von
dem Zusammentritt der Kommissionen
und dem Gegenstande der Verhand-
lung. 8 30.