Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Erster Teil. (58a)

Fruisches  Reich.  (Mai  19.  20.)  597

der  Ausbildungszeit,  wird  unter  Billigung  seines  Grundgedankens  der
Staatsregierung  als  Material  überwiesen.

Der  Präsident  wird  ermächtigt,  die  nächste  Sitzung  und  die  Tagesordnung
  selbständig  festzusetzen.  Hiernach  verliest  Minister  des  Innern
v.  Loebell  die  Kgl.  Verordnung  betr.  Vertagung  des  Landtages.

19.  Mai.  (Baden.)  Regulierung  des  Oberrheins.

Minister  des  Innern  Frhr.  v.  Bodman  teilt  in  der  Zweiten  Kammer
  mit,  daß  die  elsaß-lothringische  Regierung  ihre  anfänglichen  Bedenken
in  der  Frage  der  Oberrhein-Schiffahrt  von  Straßburg  zum  Bodensee  jetzt
aufgegeben  habe.  Die  Reichsregierung  habe  die  Bildung  einer  Studiengesellschaft
  in  Form  einer  GmbH.  vorgeschlagen.  Mitglieder  dieser  Gesellschaft
  sollten  sein:  das  Reich,  die  Uferstaaten,  außerdem  Preußen,  Bayern,
Württemberg,  Hessen,  ferner  die  an  der  Regulierung  interessierten  großen
Firmen.  Bei  der  Regulierung  rechne  man  mit  einer  Kostensumme  von
240  Mill.  M.,  wovon  110  Mill.  auf  die  Schiffbarmachung  und  130  Mill.  M.
auf  die  Kraftwerke  entfallen.  Die  Regierung  werde  verlangen,  daß  die
Wasserkräfte  ausschließlich  im  badischen  Lande  verwertet  und  ohne  Zustimmung
  der  badischen  Regierung  unter  keinen  Umständen  über  diese
Wasserkräfte  verfügt  werden  dürfe.

Die  Abgg.  äußern  sich  zustimmend  zu  den  ministeriellen  Darlegungen.

19.  Mai.  (Braunschweig.)  Wahlreform.
Der  Landtag  überweist  die  vorliegenden  Eingaben  betr.  Abänderung
des  Landtagswahlrechts  auf  Vorschlag  des  Präsidenten  Reitmeyer  einer  besonderen

  Kommission,  die  im  Einvernehmen  mit  der  Regierung  die  Grundzüge
  und  Richtlinien  der  Wahlrechtsänderung  beraten  soll.

20.  Mai.  Der  Abbruch  der  diplom.  Beziehungen  zwischen  Liberia
und  Deutschland  wird  amtlich  bestätigt.

Das  „WB.“  teilt  amtlich  mit:  Die  Regierung  der  Republik  Liberia
hat  in  einem  an  ihren  bisherigen  Geschäftsträger  gerichteten  Telegramm
mitgeteilt,  daß  sie  als  Protest  gegen  den  uneingeschränkten  U-Bootkrieg,  der
das  Leben  der  lib.  Passagiere  und  Seeleute  auf  den  Schiffen  der  Alliierten
und  Neutralen  bedrohe  und  lib.  Staatsangehörige  schweren  finanziellen  und
wirtschaftlichen  Schädigungen  aussetze,  die  Beziehungen  zu  Deutschland  abgebrochen
  habe.

Der  lib.  Gesandte  in  London  macht  einem  Vertreter  des  „Reuterschen
  Bureaus“  folgende  Angaben:  L.  hatte  längst  daran  gedacht,  dem
deutschen  Einfluß,  der  von  jeher  die  Entwicklung  des  Landes  verhindert
hatte,  ein  Ende  zu  bereiten.  Etwa  70  %  des  Handels  befanden  sich  in
deutschen  Händen,  und  in  Monrovia  sowie  an  der  Küste  befanden  sich  etwa
100  deutsche  Bank-  und  Kaufleute.  L.  war  bislang  noch  das  einzige  Land
in  Afrika,  wo  die  Deutschen  festen  Fuß  hatten  und  viel  Geld  verdienten.
Schon  deshalb  kann  man  die  Beteiligung  L.s  am  Kriege  als  wichtig  bezeichnen,
  weil  von  nun  an  die  Deutschen  gänzlich  aus  Afrika  vertrieben  werden.

In  welcher  Zwangslage  sich  L.  in  Wahrheit  befand,  als  es  sich  entschloß,
  die  Beziehungen  zum  Deutschen  Reiche  abzubrechen,  schildert  der
bisherige  diplom.  Vertreter  L.s  in  Deutschland  Dinklage  in  einer  Zuschrift
an  die  „Köln.  Ztg."“  (30.  Mai)  folgendermaßen:  Es  handelt  sich  um  einen
Feind  wider  Willen,  dem  das  Messer  an  die  Kehle  gesetzt  war,  als  er  sich
entscheiden  sollte.  Aus  der  Botschaft,  die  der  Präsident  L.3  am  15.  Dez.  1915
den  beiden  Häusern  der  Legislatur  mitteilte,  geht  klar  hervor,  welche  verzweifelte
  Mühe  sich  die  Regierung  des  Landes  gegeben  hat,  strengste  Neu-