Fruisches Reich. (Mai 19. 20.) 597
der Ausbildungszeit, wird unter Billigung seines Grundgedankens der
Staatsregierung als Material überwiesen.
Der Präsident wird ermächtigt, die nächste Sitzung und die Tagesordnung
selbständig festzusetzen. Hiernach verliest Minister des Innern
v. Loebell die Kgl. Verordnung betr. Vertagung des Landtages.
19. Mai. (Baden.) Regulierung des Oberrheins.
Minister des Innern Frhr. v. Bodman teilt in der Zweiten Kammer
mit, daß die elsaß-lothringische Regierung ihre anfänglichen Bedenken
in der Frage der Oberrhein-Schiffahrt von Straßburg zum Bodensee jetzt
aufgegeben habe. Die Reichsregierung habe die Bildung einer Studiengesellschaft
in Form einer GmbH. vorgeschlagen. Mitglieder dieser Gesellschaft
sollten sein: das Reich, die Uferstaaten, außerdem Preußen, Bayern,
Württemberg, Hessen, ferner die an der Regulierung interessierten großen
Firmen. Bei der Regulierung rechne man mit einer Kostensumme von
240 Mill. M., wovon 110 Mill. auf die Schiffbarmachung und 130 Mill. M.
auf die Kraftwerke entfallen. Die Regierung werde verlangen, daß die
Wasserkräfte ausschließlich im badischen Lande verwertet und ohne Zustimmung
der badischen Regierung unter keinen Umständen über diese
Wasserkräfte verfügt werden dürfe.
Die Abgg. äußern sich zustimmend zu den ministeriellen Darlegungen.
19. Mai. (Braunschweig.) Wahlreform.
Der Landtag überweist die vorliegenden Eingaben betr. Abänderung
des Landtagswahlrechts auf Vorschlag des Präsidenten Reitmeyer einer besonderen
Kommission, die im Einvernehmen mit der Regierung die Grundzüge
und Richtlinien der Wahlrechtsänderung beraten soll.
20. Mai. Der Abbruch der diplom. Beziehungen zwischen Liberia
und Deutschland wird amtlich bestätigt.
Das „WB.“ teilt amtlich mit: Die Regierung der Republik Liberia
hat in einem an ihren bisherigen Geschäftsträger gerichteten Telegramm
mitgeteilt, daß sie als Protest gegen den uneingeschränkten U-Bootkrieg, der
das Leben der lib. Passagiere und Seeleute auf den Schiffen der Alliierten
und Neutralen bedrohe und lib. Staatsangehörige schweren finanziellen und
wirtschaftlichen Schädigungen aussetze, die Beziehungen zu Deutschland abgebrochen
habe.
Der lib. Gesandte in London macht einem Vertreter des „Reuterschen
Bureaus“ folgende Angaben: L. hatte längst daran gedacht, dem
deutschen Einfluß, der von jeher die Entwicklung des Landes verhindert
hatte, ein Ende zu bereiten. Etwa 70 % des Handels befanden sich in
deutschen Händen, und in Monrovia sowie an der Küste befanden sich etwa
100 deutsche Bank- und Kaufleute. L. war bislang noch das einzige Land
in Afrika, wo die Deutschen festen Fuß hatten und viel Geld verdienten.
Schon deshalb kann man die Beteiligung L.s am Kriege als wichtig bezeichnen,
weil von nun an die Deutschen gänzlich aus Afrika vertrieben werden.
In welcher Zwangslage sich L. in Wahrheit befand, als es sich entschloß,
die Beziehungen zum Deutschen Reiche abzubrechen, schildert der
bisherige diplom. Vertreter L.s in Deutschland Dinklage in einer Zuschrift
an die „Köln. Ztg."“ (30. Mai) folgendermaßen: Es handelt sich um einen
Feind wider Willen, dem das Messer an die Kehle gesetzt war, als er sich
entscheiden sollte. Aus der Botschaft, die der Präsident L.3 am 15. Dez. 1915
den beiden Häusern der Legislatur mitteilte, geht klar hervor, welche verzweifelte
Mühe sich die Regierung des Landes gegeben hat, strengste Neu-