Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

Master 4. 
(Ansführungsbestimmungen § 12 Abs. 6b) 
Bescheinigung. 
Die unterzeichnete Reederei (Schiffsmaklerfirma) bescheinigt hiermit, dab die nachstehend 
bezeichneten — mit dem Anspruch auf Abgabebefreiung von Girma) 
in 
zur Beförderung nach dem Ausland verladenen-) — Waren, nämlich 
(Bezeichnung der Waren nach Gattung, Menge, Art der Verpackung, Marke und Nummer und sonstigen 
Unterscheidungsmerlmalen) 
mit ihrem Schisse 
von ....» n .... 
(Angabe des ausländischen Abladehafens) 
(Angabe des Ankunftshafens) 
aamm....I XX: : 
(Angabe des Jemm der Ankunft 
Schiffes) 
eingeführt sind. 
, den sen 
) Falls nicht antreffend, zu sireichen. 
eame des Schiffes 
von .... ... .. 
(Angabe des deutschen Abladehafens) 
na)n22 
(Angabe des Empfangshafens) 
am 
(Angabe des Zeitpuntis des Abganges 
des Schiffes) 
ausgeführt sind. 
(unterschrift der Reederei sdes Schiffsmallers *r
	        
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