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fordern. Sie soll Serbien bis Samstag abend um 6 Uhr Frist
geben, sich zu fügen.
Bei der Uebermittlung Ihrer Weisungen an Herrn Dumaine
habe ich ihn gebeten, sich mit seinem englischen und seinem
russischen Kollegen ins Einvernehmen zu setzen.
Bienvenu-Martin.
Nr. 24.
Wortlaut der österreichischen Note.
(Die Note wurde Herrn Bienvenu-Martin, stellvertretenden Minister
des Aeussern, durch den österreichisch-ungarischen Botschafter, Graf
Szecsen, Freitag, den 24. Juli 1914, um 101%, Uhr Vormittag mitgeteilt.)
Wien, den 24. Juli 1914.
Die kaiserliche und königliche Regierung hat sich genötigt
gesehen, Donnerstag den 23. d. M. durch den kaiserlichen und
königlichen Gesandten in Belgrad die folgende Note an die königliche
Regierung von Serbien zu richten :
Am 31. März 1909 gab der serbische Gesandte in Wien,
auf Geheiss seiner Regierung, derjenigen der österreichischungarischen
Monarchie folgende Erklärung ab:
« Serbien erkennt an, dass die Tatsache der Annektierung
Bosniens-Herzegowina seine Rechte nicht berührt hat, und dass
es sich daher — gemäss den Bestimmungen des Art. 25 des Berliner
Vertrages — den- Verfügungen, welche die Grossmächte
diesbezüglich treffen mögen, unterwirft. In Befolgung des Rates
der Grossmächte verpflichtet sich Serbien, künftighin sein widersprechendes
und gegnerisches Verhalten, welches es seit letztem
Herbst und bis jetzt betreffs der Annektierung beobachtet hat,
aufzugeben. Serbien verpflichtet sich ebenfalls, die Richtlinie
seiner Politik betreffs Oesterreich-Ungarns zu ändern und in
Zukunft nachbarschaftliche Beziehungen mit der letztern Monarchie
zu pflegen. »
Die Geschichte der letzten Jahre und insbesondere das
schmerzliche Ereignis vom vorigen 28. Juni haben bewiesen,
dass in Serbien eine umstürzlerische Bewegung im Gange ist,