Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

— 161 — 
Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
Inn boeriehoen Purch allo Postanstalton und Vuchhandlungen zum Yahrespreise von 8 é. 
Einselne Nummern werden mit 20 Df. für jeden achtseitigen Druckbogen berechvet. 
  
  
XIVI. Jdahrgang. Berlin, Mittwoch, den 29. Mai 1918. Nr. 18. 
2. Konsulatwesen: Ermächtigung zur Vornahme von 
Juhalt: 1. Justizwesen: Bestimmungen zur Anderung 1 Zivilstandshandlunkgen 201 
der Vorschriften über die Strafregister. Seite 161 3. Marine und Schiffahrt: Ernennung zum Mitglied des 
Berordnung über die Strafregister 1464 "s eichsausschufses für den Wiederaufbau der danden 
lottt:t: 
  
1. Justi zwesen. 
Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 16. Mai 1918 folgende 
Bestimmungen zur Anderung der Vorschriften über die Strafregister 
beschlossen: 
Artikel I. 
In der Verordnung, betreffend die Einrichtung von Strafregistern und die wechselseitige Mit- 
teilung der Strafurteile, vom 16. Juni 1882, 9. Juli 1896, 17. April 1913, 6. September 1917 (Zentralblatt 
für das Deutsche Reich 1882 S. 309, 1896 S. 126, 1913 S. 495, 1917 S. 341) werden folgende 
Anderungen vorgenommen: 
1. Im § 1 erhält 
a) der zweite Satz von Nr. 1 folgende Fassung: Die Aufsicht und Leitung der Register- 
Hüren liegt den Landesjustizverwaltungen oder den von ihnen bestimmten Be- 
örden ob; 
b) in der Nr. 2 werden hinter „Reichs-Justizamt“ die Worte eingefügt „oder der von 
ihm bestimmten Behörde“. 
2. Im § 3 werden als Nr. 3 bis 5 folgende Vorschriften eingestellt: 
3. die Entscheidungen der bürgerlichen Gerichte einschließlich der Konsulargerichte, der 
Militärgerichte und der Strafverfolgungsbehörden, durch die ein Strafverfahren 
in Anwendung des § 51 des Strafgesetzbuchs durch Einstellung, Nichteröffnung 
des Hauptverfahrens oder Freisprechung beendigt wird; 
29
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.