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IX. Das Fürstenhaus.
Auf dem Wiener Nongresse ist von Mletternich und
Talleprand, um die sächsische Frage, über welcher beinahe der
europäische Krieg von neuem entbrannt wäre, zu einer be-
friedigenden Lösung zu bringen, der Dorschlag gemacht worden,
den lönig Friedrich August den Gerechten für den Derlust
seines ganz an Hreußen abzutretenden Landes durch Gebiets-
teile auf dem linken Rheinufer zu entschädigen.
Ss war selbstverständlich, daß der Uönig einen solchen
Dorschlag mit Entschiedenheit zurückwies, „da es für ihn in
der ganzen Welt keine Entschädigung für sein Daterland gebe
und da es seine heilige Oflicht sei, nicht auf Unterthanen und
Länder, welche die Dorselung seinem Hause seit Jahrhunderten
anvertraut habe, zu verzichten.“ Er sprach damit richtig aus,
daß in Sachsen das Fürstenhaus und das Dolk aufs innigste
zusammengehören, wie es sich ja auch in diesem Jubeljahre
wieder aufs schönste bethätigt.
Diese Susammengehörigkeit können wir dahin bestimmen,
daß auf dem Stamme des sächsischen Dolkes das Fürstenhaus
ein schöner Sweig ist, an welchem die ganze Art des Dolkes
in ganz besonderer Weise zur Erscheinung kommt. Daher soll,
während man sonst dem Fürstenhause den ersten Hlatz einzu-
räumen die sehr begründete Gepflogenheit hat, hier demselben
der letzte angewiesen werden, weil das, was der Leumund über
dasselbe sagt, das Ganze krönt.
Wenn nun auch jeder einzelne Fürst seine ausgeprägte
HOersönlichkeit hat, die in dem von der Geschichtschreibung