Full text: Die Verfassung des Deutschen Reichs mit Erläuterungen.

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II. Reichsgesetzgebung. Art. 4. 
Artikel 4. 
Der Beaufsichtigung seitens des Reichs und der Gesetzgebung des- 
selben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten: 
1. 
———— 
10. 
11. 
12. 
13. 
14. 
15. 
16. 
die Bestimmungen über Freizügigkeit, Heimats= und Niederlassungs- 
verhältnisse, Staatsbürgerrecht, Paßwesen und Fremdenpolizei und 
über den Gewerbebetrieb, einschließlich des Versicherungswesens, soweit 
diese Gegenstände nicht schon durch den Art. 3 dieser Verfassung er- 
ledigt sind, in Bayern jedoch mit Ausschluß der Heimats= und Nieder- 
lassungsverhältnisse, desgleichen über die Kolonisation und die Aus- 
wanderung nach außerdeutschen Ländern; 
die Zoll= und Handelsgesetzgebung und die für die Zwecke des Reichs 
zu verwendenden Steuern; 
. die Ordnung des Maß-, Münz= und Gewichtssystems, nebst Feststellung 
der Grundsätze über die Emission von fundiertem und unfundiertem 
Papiergelde; 
. die allgemeinen Bestimmungen über das Bankwesen; 
.l die Erfindungspatente; 
. der Schutz des geistigen Eigentums; 
Organisation eines gemeinsamen Schutzes des Deutschen Handels im 
Auslande, der Deutschen Schiffahrt und ihrer Flagge zur See und 
Anordnung gemeinsamer konsularischer Vertretung, welche vom Reiche 
ausgestattet wird; 
das Eisenbahnwesen, in Bayern vorbehaltlich der Bestimmungen im 
Art. 46, und die Herstellung von Land= und Wasserstraßen im Interesse 
der Landesverteidigung und des allgemeinen Verkehrs; 
l der Flößerei= und Schiffahrtsbetrieb auf den mehreren Staaten ge- 
meinsamen Wasserstraßen und der Zustand der letzteren, sowie die 
Fluß= und sonstigen Wasserzölle; desgleichen die Seeschiffahrtszeichen 
(Leuchtfeuer, Tonnen, Baken und sonstige Tagesmarken); 
das Post= und Telegraphenwesen, jedoch in Bayern und Württem- 
berg nur nach Maßgabe der Bestimmung im Art. 52; 
Bestimmungen über die wechselseitige Vollstreckung von Erkenntnissen 
in Zivilsachen und Erledigung von Requisitionen überhaupt; 
sowie über die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden; 
die gemeinsame Gesetzgebung über das gesamte bürgerliche Recht, das 
Strafrecht und das gerichtliche Verfahren; 
das Militärwesen des Reichs und die Kriegsmarine; 
Maßregeln der Medizinal= und Veterinärpolizei; 
die Bestimmungen über die Presse und das Vereinswesen.
	        
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