Full text: Die Verfassung des Deutschen Reichs mit Erläuterungen.

II. Reichsgesetzgebung. Art. 4. 95 
A. Allgemeiner Teil. 
I. Die Gesetzgebung. 
1. Die Zuständigkeit des Reichs und der Einzelstaaten nach Art. 4. 
2. Art. 4 enthält für die Bestimmung der Reichskompetenz noch kein postitives Recht, 
sondern nur ein Programm. 
3. Freie Vereinbarungen der Berbündeten Regierungen. 
II. Das Aufsichtsrecht des Reichs. 
1. Ziel und Inhalt des Aufsichtsrechts. 
2 Die Abgrenzung des Aufsichtsrechts gegenüber den Regierungen der Einzelstaaten. 
3. Ist die Reichsaufsicht noch vor der reichsgesetzlichen Regelung der Angelegenheit zulässig? 
4. Die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers für die Geltendmachung des Aufsichtsrechts. 
5. Die Aufsichtsbefugnis des Reichs in Angelegenheiten der Rechtspflege. 
B. Die einzelnen Materien der Reichsgesetzgebung. 
Ziffer 1: a) Freizügigkeit. 
b) Heimats-- und Niederlafsungsverhältnisse. 
e) Staatsbürgerrecht. 
d) Paßwesen. 
e) Fremdenpolizei. 
f) Gewerbebetrieb. 
8) Bersicherungswesen. 
h) Art. 3 im Berhältnis zu den unter a—g genannten Materien. 
i) Kolonisation. 
k) Auswanderungswesen. 
Ziffer 2: a) Die- Zollgesetzgebung und die für Zwecke des Reichs zu verwendenden 
teuern. 
b) Die Handelsgesetzgebung. 
Ziffer 3: a) Das Maß-- und Gewichtssystem. 
b) Das Münzsystem. 
e) Die Feststellung der Grundsätze über die Emission von fundiertem und 
unfundiertem Papiergelde. 
Ziffer 4: Die allgemeinen Bestimmungen über das Bankwesen. 
Ziffer 5: Die Erfindungspatente. 
Ziffer 6: Der Schutz des geistigen Eigentums. 
Ziffer 7: Der Schutz der Deutschen im Auslande. 
Ziffer 8: a) Das Eisenbahnwesen. 
b) Die Herstellung von Land- und Wasserstraßen. 
Ziffer 9: Flößerei und Schiffahrtsbetrieb. 
Ziffer 10: Post- und Telegraphenwesen. 
Ziffer 11: Die gegenseitige Rechtshülfe der Einzelstaaten. 
Ziffer 12: Die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden. 
Ziffer 13: a) Das gesamte bürgerliche Recht. 
b) Das Strafrecht. 
c) Das gerichtliche Verfahren. 
Ziffer 14: Das Militärwesen des Reichs und die Kriegsmarine. 
Ziffer 15: a) Die Medizinalpolizei. 
b) Die Veterinärpolizei. 
Ziffer 16: a) Die Presse. 
b) Das Vereinswesen.
	        
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