Metadata: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

Nro. 33. 1819. z05 
Koͤniglich Wuͤrttembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
——— 
Samstag, 12. Juni. 
  
Köaigliches Manifest, die Einberufung einer Stände-Versammlung betreffend. 
Wilhelm, 
don Geottes Gnaden König von Wörttemberg. 
Als Wir im Monat Juni 1817 die Hoffnung aufgeben mußken, Uns mit der da- 
maligen Stände-Versammlung über eine — den gegenwärtigen Verhältnissen des Staats 
angemessene Verfassung zu vereinigen, siel es Unserem Herzen schwer, die Beendigung 
einer so wichtigen Angelegenheit von einer unbestimmten Zubunft abhängen za lassen, 
und Unser Volk nicht sogleich in den vollen Genuß der ihm zugesicherten Rechte zu sehßen. 
Bei der richtigen Würdigung und dankbaren Anerkennung, welche die von Uns auf- 
gestellten Grundsähe sowohl in der Versammlung selbst als ausserhalb derselben vielfach 
gefunden hatten, blieb es zweifelhaft, ob die Mehrheir der Stände in ihrer lezten Erkl#- 
rung auch wirklich die Ueberzeugung Unseres Volkes ausgesprochen habe, und Wir fan- 
den hierin die Veranlassung, dem Auodrucke jener Ueberzeugung nach der Auflösung der 
Versammlung ein anderes Organ zu gestatten. 
In dieser Absicht behielten Wir in Unserer Bekanntmachung vom 5. Juni 1817 
dem Volke vor, sich über die Annahme des Verfassungs-Entwurfes unter den in Unse- 
rem Rescripte vom 26. Mai 1817 enthaltenen Bestimmungen, durch die Amts-Versamm- 
lungen, oder auch durch seine Magistrate und durch den Beitritt derjenigen Wiril= Stimm-
	        
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