mit sterilem Wasser angefertigten Karbolsäurelösung eine
10prozentige Tuberkulinlösung hergestellt, die als Stamm—
lösung für weitere Verdünnungen dienen kann. Aus dieser
werden die weiteren Verdünnungen in der Weise hergestellt,
daß von der Stammlösung 1 Raumteil mit 9 Raumteilen
0,5 prozentiger Karbolsäurelösung und von der so gewonnenen
Lösung wieder 1 Raumteil mit 9 Raumteilen 0,5 prozentiger
Karbolsäurelösung vermischt wird usw.
Die zur Herstellung der Verdünnungen bestimmten Meß—
zylinder und Pipetten sowie die zur Aufnahme der Verdünnungen
bestimmten Arzneigläser sind unmittelbar vor der
Herstellung der Verdiunnung im Trockenschrank bei 150 zu
sterilisieren. Die Aufnahmegefäße müssen mit dem Gehalte
der Verdünnungen an Alt-Tuberkulin und dem Tage der
Herstellung bezeichnet werden. Der Inhalt angebrochener
Originalfläschchen von Alt-Tuberkulin muß sogleich zu einer
Stammlosung verarbeitet werden. Verdünnungen des Tuberkulins
dürfen nur in keimfreiem Justand und in zugeschmolzenen
Glasampullen vorrätig gehalten werden.
Aus diesem flussigen Tuberkulin wird auch ein festes
Präparat (Trockentuberkulin) gewonnen, das ebenfalls der
staatlichen Prüfung unterstebt. Es stellt ein gramweißes
Bulver dar, das sich leicht in Wasser löst. In der Aufsehrift
auf den Fläsehehen ist die Angabe enthalten, in wieviel
Raumteilen Wasser 1 Gewichtsteil des Pulvers zu
lösen ist, damit die Lösung dem flüssigen Tuberkulin
entspricht.
Kühl und vor Licht geschützt aufzubewahren.
Vorsichtig aufzubewahren.