Metadata : Staatslexikon. Erster Band: Abandon bis Elsaß-Lothringen. (1)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1249  Deutsches  Reich.  1250
Insammensetzung  des  Reichstags  nach  der  Varteiflellung.
(bei  Beginn  der  Legislaturperiode)  187/87/1/  %1  1884  1887  1890  (1893  1898/1908  1907
(Deutsch.)  Konservatibe  ...  57  22  40  59%  5080  „  56  517  58
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1  Liberale  Reichspartei.

?7  Darunter  9  Elsaß-Lothringer  Zentrum.

 

 

:  Darunter  7  Bund  der  Landwirte,

je  4  Wildkonservative  und  Wildliberale,  3  Unabhängige  Lothringer,  2  Mittelstandsvereinigung,  1  bayr.  Bauernbund.

Das  Auswärtige  Amt,  welches  in  die
politische,  die  handelspolitische  und  die  Rechtsabteilung
  für  internationale  Rechtsangelegenheiten
der  Staaten  und  Privaten  zerfällt.  Unterstellt
sind  ihm  die  diplomatischen  Vertreter  und  Konsuln,
  die  Prüfungskommission  für  das  diplomatische
  Examen  und  die  deutschen  archäologischen
Institute  in  Rom  und  Athen.

Das  Reichskolonialamt  (Mcesteht  erst  seit
17.  Mai  1907);  ihm  liegt  die  oberste  Leitung
der  Schutzgebiete  ob  (mit  Ausnahme  von  Kiautschou);
  es  zerfällt  1)  in  die  Zivil-,  2)  in  die  Militärverwaltung
  (Kommando  der  Schutztruppen).

Das  Reichsamt  des  Innern,  für  alle
nicht  besondern  Behörden  übertragenen  Gegenstände;
  es  zerfällt  in  vier  Abteilungen:  1)  für
Angelegenheiten  des  Reichstags  und  der  Reichsbehörden,
  für  Sachen  der  Staatsangehörigkeit
und  der  Freizügigkeit,  für  das  Armenwesen,  die
Preß-,  Vereins=  und  Fremdenpolizei  einschließlich
  des  Paßwesens,  die  Wohnungsfürsorge  usw.;
2)  für  die  auf  die  Fürsorge  für  die  arbeitenden
Klassen  sich  erstreckenden  Angelegenheiten  (Arbeiterversicherung,
  Arbeiterschutzgesetzgebung),  für  die
Verhältnisse  des  Arbeitsmarkts  und  die  Fragen
der  Sozialpolitik,  für  die  gewerblichen  Angelegenheiten,
  das  Versicherungs-,  Genossenschafts-,
Aktien=  und  Hypothekenbankwesen;  3)  für  das
Medizinal=  und  Veterinärwesen,  die  land=  und
sorstwirtschaftliche  Biologie,  für  die  Angelegenheiten
  des  geistigen  Eigentums,  Maß=  und  Gewichtswesen,
  See=  und  Binnenschiffahrt,  Postdampferverbindungen,
  Auswanderungswesen,  Seeund
  Binnenfischerei  usw.;  4)  für  die  Handelspolitik
  und  die  Handelsverträge,  die  wirtschaftlichen
  Fragen  des  Ackerbaus  und  der  Industrie,
die  wirtschaftliche  Seite  des  Zoll=  und  Steuerwesens,
  die  Erhebungen  über  die  Produktionsverhältnisse
  des  In-  und  Auslands,  die  allgemeine
  Statistik  und  die  des  Warenverkehrs  mit
dem  Ausland,  das  Bank=  und  Börsenwesen.  Von
dem  Reichsamt  des  Innern  ressortieren  das  Statistische
  Amt,  die  Normaleichungskommission,  das
Schiffsvermessungsamt,  das  Gesundheitsamt,  die
Reichsschulkommission,  die  Zentraldirektion  der
Monumenta  Germaniae  usw.,  in  Beziehung  auf

Staatslexikon.  I.  3.  Aufl.

 

Verwaltungssachen  ferner  einige  rechtsprechende
Behörden,  so  das  Bundesamt  für  das  Heimatwesen,
  die  entscheidenden  Disziplinarbehörden,  das
Patentamt,  das  Versicherungsamt,  das  Aussichtsamt
  für  Privatversicherung.

Das  Reichsmarineamt  behandelt  alle
Angelegenheiten,  welche  die  Einrichtung,  Erhaltung
  und  Entwicklung  der  deutschen  Marine  betreffen.
  Es  umfaßt  1)  die  Zentralabteilung,  2)  das
allgemeine  Marine-,  3)  das  Werft-,  4)  das  Konstruktions-,
  5)  das  Verwaltungs-,  6)  das  Waffendepartement,
  7)  die  Nautische  Abteilung,  8)  die
Zentralverwaltung  für  das  Schutzgebiet  Kiautschou,
  9)  die  Medizinalabteilung,  10)  das  Justiziariat,
  11)  das  Nachrichtenbureau  (für  Preßsachen).


Das  Reichsjustizamt,  bearbeitet  die  die
Rechtspflege  betreffenden  Angelegenheiten;  ihm
liegt  die  das  Reichsgericht  betreffende  Justizverwaltung
  ob;  es  wirkt  mit  bei  den  Geschäften  der
übrigen  Reichsämter,  soweit  sie  das  Gebiet  der
Rechtspflege  berühren  und  bearbeitet  die  Justiz--statistik
  und  ist  bei  der  Herstellung  der  Kriminal-Laäsch
  beteiligt.  Von  ihm  ressortiert  das  Reichsgericht.


Das  Reichsschatzamt,  die  oberste  Reichsfinanzverwaltungsbehörde,
  umfaßt  zwei  Abteilungen,
  1)  für  das  Etats-,  Kassen-  und  Rechnungswesen,
  die  Münz-,  Papiergeld-und  Reichsschuldenangelegenheiten
  sowie  die  Verwaltung  des  Reichsvermögens,
  2)  für  die  Zoll=  und  Steuersachen.
Unter  ihm  stehen:  1)  die  Reichshauptkasse,  welche
von  der  Reichsbank  verwaltet  wird;  2)  die  Verwaltung
  des  Reichskriegsschatzes;  3)  die  Reichsschuldenverwaltung,
  die  der  preußischen  Hauptverwaltung
  der  Staatsschulden  in  Berlin  mit  übertragen
  und  auch  mit  Führung  des  Reichsschuldbuchs
  beauftragt  ist;  4)  die  Reichsbevollmächtigten
und  Stationskontrolleure  für  Zölle  und  Verbrauchssteuern;
  5)  das  Münzmetalldepot;  6)  die
Reichsrayonkommission.  «-Das

  Reichspostamt  zerfällt  in  vier  Abteilungen:
  1)  für  Post-,  2)  für  Telegraphen-,
3)  für  allgemeine  Verwaltungssachen,  4)  für  Personal-,
  Etats-,  Kassen=  und  Rechnungswesen.  Zu
seinem  Ressort  gehört  die  Reichsdruckerei.

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