Munde eines sachverständigen, für die Interessen seines Staates
eintretenden Gesandten ist nicht zu unterschätzen und meist von
größerer Wirkung als langatmiger Schriftwechsel.
Ueber den jeweils zu wählenden Vertreter wäre noch folgendes
zu sagen: Die von Raumer 29%) aufgesteliien
Bedingungen sind auch heute noch als zeitgemäß zu
betrachten. Die Vertretung durch einen Katholiken wird,
auch dessen besten Willen vorausgesetzt, stets den einen
Mangel aufweisen, daß ein solcher Diplomat dem Papste
als seinem geistlichen Oberhaupte nicht mit der nötigen
Unbefangenheit wird entgegentreten können. Das bringt allein
schon die dem Katholiken anerzogene Ehrfurcht vor einer bald
zweitausendjährigen kirchlichen Einrichtung mit sich.
Daß aber Unbefangenheit (bisweilen auch ein kräftig Wörtlein)
in Rom zu allen Zeiten dringend nötig war und wohl auch
sein wird, das hat uns die Geschichte der preußischen Gesandtschaft
beim Vatikan zur Genüge gelehrt.
Zum Schlusse sei noch die Frage über die Zweckmäßigkeit
‘einer päpstlichen Nuntiatur in Berlin kurz gestreift.
Der wohl ziemlich einzig datsehende Fall, daß ein Staat
einen Gesandten entsendet, sich aber weigert, von der Gegenseite
einen solchen anzunehmen, ist wohl mit der ganzen Einzigartigkeit
unserer Gesandtschaft genügend begründet.
Zweckmäßig wäre die Nuntiatur in Berlin sicher nicht. Es
wäre wohl nicht ohne Grund zu befürchten, daß sie der Mittelpunkt
des politischen Karholizismus in Deutschland werden würde.
Es könnte sehr leicht zu einer Einmischung der Kurie in die
inneren Verhältnisse Preußens kommen, und das dürfte auf die
Dauer dem gegenseitigen Einvernehmen nicht förderlich sein. 257)
Beansprucht doch die katholische Kirche (seit 1870 mehr denn je),
als politische Größe gewertet zu werden und das öffentliche Leben
mit zu bestimmen. 258)
256) Seite 22 unserer Abhandlung.
357) Hübler, Seite 8 und Hoensbroech, Rom und Zentrum, Seite 13 f£f.,
20/22.
3%) vergl. Stutz, Seite 90 u. 238.
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