94 18609.
XX WMinisterial-Bekauntmachung
vom 10. Juli 1869, im Betreff der vom 1. Juli d. J. an bei dem
zollvereinsländischen Haupt-Zoll-Amte zu Hamburg stattfindenden
Zollabfertigung der von Hamburg elbaufwärts nach dem Zollvereine
gehenden Waaren und der in Folge dessen bei dem Haupt-Zoll-Amte
zu Wittenberg eintretenden Veränderung.
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 20. November 1868 (Seite 503 der
Gesetzsammlung vom Jahre 1868) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
daß das zu Hamburg errichtete zollvereinsländische Hauptzollamt vom 1. Juli d. J.
ab auch die Befugniß zur Zollabfertigung der elbaufwärts von Hamburg nach dem
Zollvereine gehenden Waaren zugewiesen erhalten hat und daß in Folge dessen das
Hauptzollamt zu Wittenberg als Grenzeingangsamt des Zollvereins außer Wirksam ·
keit kritt.
Rudolstadt, den 10. Juli 1869.
Fürstlich Schwarzb. Ministerium,
Abtheilung der Finanzen.
Schwarß.
A. Koch.