Vorwort zur dritten Auflage.
Im Anschluß an das Lehrbuch des deutschen Staatsrechtes hatte
Georg Meyer im Jahre 1883 ein Lehrbuch des deutschen Ver-
waltungsrechtes herausgegeben, das zehn Jahre später in neuer Auf-
lage erschien. Trotz bedeutender Änderungen, die das Verwaltungs-
recht seitdem erfahren hat, wurde der Text der zweiten Auflage in
der Neubearbeitung beibehalten, im wesentlichen auch in der bis-
herigen Anordnung. Georg Meyers Ausführungen wurden an einigen
Stellen zusammengedrängt, die geschichtlichen Betrachtungen
gekürzt, ausgeschieden oder in die Anmerkungen verwiesen.
Veraltete Literaturangaben und unwesentliche Gesetzestitel ,‚ die in
keinem oder nur losem Zusammenhang auch schon zu dem Text der
früheren Auflagen standen, sind fortgefallen. Die literarischen
Hilfsmittel, auf die an ihrer Stelle jetzt verwiesen ist, sind so leicht
erreichbar, daß eine Entlastung des Lehrbuchs nach dieser Richtung
hin unbedenklich erschien. , .
Das Werk gelangt in einem Bande, nicht wie bisher in zwei
Bänden zur Ausgabe!. Mit dem Druck wurde Anfang Oktober 1909
begonnen®?. Änderungen und Zusätze des Herausgebers ließen sich
nur in den drei ersten Büchern durch Einschließung in eckige
Klammern kenntlich machen, da hier namentlich die Anderungen ın
der Anordnung des Stoffes nicht so erheblich waren ‚ wie in der
zweiten Hälfte des Werkes,
Heidelberg, Juli 1910.
Franz Dochow.
! Die ersten drei Bücher gelangten als erste Hälfte im März 1910 zu
Ausgabe. . j de von
:2 Um den Druck nicht noch länger hinausschieben zu müssen, wur 1 v
vornherein ein Teil des bereits gesammelten Materials für einen Nacı rag
zurückgestellt, der später erscheinen soll. Herr Professor W. Schücking .
Marburg hatte zuerst die Herausgabe einer neuen Auflage übernommen, x N
sich aber durch andere Arbeiten an der Ausführung ge indert. Bei er Am
fertigung des Registers hat mich Herr Referendar Dr. OÖ. Lohmann in
unterstützt, wofür ihm auch hier gedankt sei.