Full text: Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechtes.

Vorwort zur dritten Auflage. 
Im Anschluß an das Lehrbuch des deutschen Staatsrechtes hatte 
Georg Meyer im Jahre 1883 ein Lehrbuch des deutschen Ver- 
waltungsrechtes herausgegeben, das zehn Jahre später in neuer Auf- 
lage erschien. Trotz bedeutender Änderungen, die das Verwaltungs- 
recht seitdem erfahren hat, wurde der Text der zweiten Auflage in 
der Neubearbeitung beibehalten, im wesentlichen auch in der bis- 
herigen Anordnung. Georg Meyers Ausführungen wurden an einigen 
Stellen zusammengedrängt, die geschichtlichen Betrachtungen 
gekürzt, ausgeschieden oder in die Anmerkungen verwiesen. 
Veraltete Literaturangaben und unwesentliche Gesetzestitel ,‚ die in 
keinem oder nur losem Zusammenhang auch schon zu dem Text der 
früheren Auflagen standen, sind fortgefallen. Die literarischen 
Hilfsmittel, auf die an ihrer Stelle jetzt verwiesen ist, sind so leicht 
erreichbar, daß eine Entlastung des Lehrbuchs nach dieser Richtung 
hin unbedenklich erschien. , . 
Das Werk gelangt in einem Bande, nicht wie bisher in zwei 
Bänden zur Ausgabe!. Mit dem Druck wurde Anfang Oktober 1909 
begonnen®?. Änderungen und Zusätze des Herausgebers ließen sich 
nur in den drei ersten Büchern durch Einschließung in eckige 
Klammern kenntlich machen, da hier namentlich die Anderungen ın 
der Anordnung des Stoffes nicht so erheblich waren ‚ wie in der 
zweiten Hälfte des Werkes, 
Heidelberg, Juli 1910. 
Franz Dochow. 
! Die ersten drei Bücher gelangten als erste Hälfte im März 1910 zu 
Ausgabe. . j de von 
:2 Um den Druck nicht noch länger hinausschieben zu müssen, wur 1 v 
vornherein ein Teil des bereits gesammelten Materials für einen Nacı rag 
zurückgestellt, der später erscheinen soll. Herr Professor W. Schücking . 
Marburg hatte zuerst die Herausgabe einer neuen Auflage übernommen, x N 
sich aber durch andere Arbeiten an der Ausführung ge indert. Bei er Am 
fertigung des Registers hat mich Herr Referendar Dr. OÖ. Lohmann in 
unterstützt, wofür ihm auch hier gedankt sei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.