F.
Fabrik. Arbeitgeber wegen der auf solche An-
8 Sachen. sprüche gewährten Vorschüsse. 201.
98 Dem wirtschaftlichen Zwecke der
Hauptsache sind zu dienen bestimmt:
1. bei einem Gebäude, das für einen
Fähigkeit.
Art. Einführungsgesetz.
22 Erwirbt ein Ausländer, der eine Ver-
gewerblichen Betrieb dauernd ein-
gerichtet ist, insbesondere bei einer
Mühle, einer Schmiede, einem
Brauhaus, einer F., die zu dem
Betriebe bestimmten Maschinen und
sonstigen Gerätschaften.
Fabrikant.
Verjährung.
196 In zwei Jahren verjähren die An-
sprüche:
1. der Kaufleute, F., Handwerker und
derjenigen, welche ein Kunstgewerbe
betreiben, für Lieferung von
Waren, Ausführung von Arbeiten
und Besorgung fremder Geschäfte,
mit Einschluß der Auslagen, es
sei denn, daß die Leistung für
den Gewerbebetrieb des Schuldners
erfolgt. 201.
Fabrikarbeiter.
196 In zwei Jahren verjähren die An-
sprüche:
9. der gewerblichen Arbeiter — Ge-
sellen, Gehülfen, Lehrlinge, F. —,
der Tagelöhner und Handarbeiter
wegen des Lohnes und anderer an
—— J
–.·
fügung von Todeswegen errichtet oder
aufgehoben hat, die Reichsangehörig-
keit, so behält er die F. zur Errichtung
einer Verfügung von Todeswegen,
selbst wenn er das nach den deutschen
G. erforderliche Alter noch nicht er-
reicht hat. Die Vorschrift des Art. 7.
Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Wer vor dem Inkrafttreten des
B.G. B. die F. zur Errichtung einer
Verfügung von Todeswegen erlangt
und eine solche Verfügung errichtet
hat, behält die F. auch wenn er das
nach dem B. G.B. erforderliche Alter
noch nicht erreicht hat.
Fahrgeld.
Verjährung.
In zwei Jahren verjähren die An-
sprüche:
1.
3. der Eisenbahnunternehmungen,
Frachtfuhrleute, Schiffer, Lohn-
kutscher und Boten wegen des F.,
der Fracht, des Fuhr= und Boten-
lohns mit Einschluß der Auslagen.
201.
Fahrlässig keit.
Stelle oder als Teil des Lohnes Dienstvertrag.
vereinbarter Leistungen, mit Ein- 617 s. Dienstberechligter — Dienst-
schluß der Auslagen, sowie der vertrag.
Ehmcke, Wörterbuch des Bürgerl. Geseybuches. 1