Handlung
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1798
1826
1848
642
643
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Vormundschaft.
Steht die Sorge für die Person und
die Sorge für das Vermögen des
Mündels verschiedenen Vormündern
zu., so entscheidet bei einer Meinungs-
verschiedenheit über die Vornahme
einer sowohl die Person als das Ver-
mögen des Mündels betreffenden H.
das Vormundschaftsgericht.
Das Vormundschaftsgericht soll vor
der Entscheidung über die zu einer
H. des Vormundes erforderliche Ge-
nehmigung den Gegenvormund hören,
sofern ein solcher vorhanden und die
Anhörung thunlich ist.
s. Handlung 339.
Werkvertrag.
Ist bei der Herstellung des Werkes
eine H. des Bestellers erforderlich, so
kann der Unternehmer, wenn der Be-
steller durch das Unterlassen der 9.
in Verzug der Annahme kommt,
langen.
folge des Verzugs an Aufwendungen
erspart oder durch anderweitige Ver-
wendung seiner Arbeitskraft erwerben
kann. 643.
Der Unternehmer ist im Falle des
§ 642 berechtigt, dem Besteller zur
Nachholung der H. eine angemessene
Frist mit der Erklärung zu bestimmen,
daß er den Vertrag kündige, wenn
die H. nicht bis zum Ablaufe der
Frist vorgenommen werde. Der Ver-
trag gilt als aufgehoben, wenn nicht
die Nachholung bis zum Ablaufe der
Frist erfolgt. 645.
Handelsmäkler.
Kauf s. Schuldverhältnis 385.
373
Die Höhe der Entschädigung be-
stimmt sich einerseits nach der Dauer
des Verzugs und der Höhe der ver-
einbarten Vergütung, andererseits nach
demjenigen, was der Unternehmer in- 1870
8
1221
385
eine angemessene Entschädigung ver- 1789
196
Handzeichen
Pfandrecht.
Hat das Pfand einen Börsen- oder
Marktpreis, so kann der Pfand-
gläubiger den Verkauf aus freier
Hand durch einen zu solchen Ver-
käufen öffentlich ermächtigten H. oder
durch eine zur öffentlichen Ver-
steigerung befugten Person zum lau-
fenden Preise bewirken. 1235, 1266,
1295.
Schuldverhältnis.
Hat die geschuldete hinterlegte Sache
einen Börsen= oder Marktpreis, so
kann der Schuldner den Verkauf aus
freier Hand durch einen zu solchen
Verkäufen öffentlich ermächtigten H.
oder durch eine zur öffentlchen Ver-
steigerung befugte Person zum lau-
fenden Preise bewirken. 386.
Handschlag.
Vormundschaft.
Der Vormund wird von dem Vor-
mundschaftsgerichte durch Verpflichtung
zu treuer und gewissenhafter Führung
der Vormundschaft bestellt. Die Ver-
pflichtung soll mittels H. an Eidesstatt
erfolgen.
s. Familienrat — Vormundschaft.
Handwerker.
Verjährung.
In zwei Jahren verjähren die An-
sprüche:
1. der Kaufleute, Fabrikanten, H.
und derjenigen, welche ein Kunst-
gewerbe betreiben, für Lieferung
von Waren, Ausführung von Ar-
beiten und Besorgung fremder Ge-
schäfte mit Einschluß der Aus-
lagen, es sei denn, daß die Leistung
für den Gewerbebetrieb des Schuld-
ners erfolgt. 201.
Handeichen.
Willenserklärung.
126 Ist für ein Rechtsgeschäft durch G.