Kenntnis
8
704
523
524
K. erlangt hat, dem Gastwirt Anzeige
macht. Der Anspruch erlischt nicht,
wenn die Sachen dem Gastwirte zur
Aufbewahrung übergeben waren.
s. Miete 561.
Schenkung.
Verschweigt der Schenker arglistig
einen Mangel im Rechte, so ist er
verpflichtet, dem Beschenkten den
daraus entstehenden Schaden zu er-
setzen.
Hatte der Schenker die Leistung
eines Gegenstandes versprochen, den
er erst erwerben sollte, so kann der
Beschenkte wegen eines Mangels im
Rechte Schadensersatz wegen Nicht-
erfüllung verlangen, wenn der Mangel
dem Schenker bei dem Erwerbe der
Sache bekannt gewesen oder infolge
grober Fahrlässigkeit unbekannt ge-
blieben ist. Die für die Gewähr-
leistungspflicht des Verkäufers gel-
tenden Vorschriften des § 433 Abf. 1,
der 8§ 434—437, des § 440 Abl. 2—4
und der §§ 441—444 finden ent-
sprechende Anwendung.
Verschweigt der Schenker arglistig
einen Fehler der verschenkten Sache,
so ist er verpflichtet, dem Beschenkten
den daraus entstehenden Schaden zu
ersetzen.
Hatte der Schenker die Leistung
einer nur der Galtung nach bestimmten
Sache versprochen, die er erst erwerben
sollte, so kann der Beschenkte, wenn
die geleistete Sache fehlerhaft und der
Mangel dem Schenker bei dem Er-
werbe der Sache bekannt gewesen,
oder infolge grober Fahrlässigkeit un-
bekannt geblieben ist, verlangen, daß
ihm an Stelle der fehlerhaften Sache
eine fehlerfreie geliefert wird. Hat
der Schenker den Fehler arglistig
verschwiegen, so kann der Beschenkte
statt der Lieferung einer fehlerfreien
Sache Schadensersatz wegen Nicht-
480
—
8
532
Kenntnis
erfüllung verlangen. Auf diese An-
sprüche finden die für die Gewähr-
leistung wegen Fehler einer verlauften
Sache geltenden Vorschriften ent-
sprechende Anwendung.
Der Widerruf einer Schenkung ist
ausgeschlossen, wenn der Schenker dem
Beschenkten verziehen hat oder wenn
seit dem Zeitpunkt, in welchem der
533
Widerrufsberechtigte von dem Eintritte
der Voraussetzungen seines Rechtes
K. erlangt hat, ein Jahr verstrichen
ist. Nach dem Tode des Beschenkten
ist der Widerruf nicht mehr zulässig.
Auf das Widerrufsrecht kann erst
verzichtet werden, wenn der Undank
dem Widerrufsberechtigten bekannt ge-
worden ist.
Schuldverhältnis.
405—407 s. Forderung — Forderung.
764
2078,
2156
2218
27
68
Spiel.
Wird ein auf Lieferung von Waren.
oder Wertpapieren lautender Vertrag.
in der Absicht geschlossen, daß der
Unterschied zwischen dem vereinbarten.
Preise und dem Börsen= oder Markt-
preise der Lieferungszeit von dem
verlierenden Teile an den gewinnen-
den gezahlt werden soll, so ist der-
Vertrag als Spiel anzusehen. Dies
gilt auch dann, wenn nur die Absicht
des einen Teiles auf die Zahlung des
Unterschieds gerichtet ist, der andere
Teil aber diese Absicht kennt oder
kennen muß.
Testament.
2079, 2082, 2111, 2129, 2140,
2259, 2260, 2262, 2273 f. Erb-
lasser — Testament.
s. Vertrag 318.
s. Auftrag 674.
Verein.
s. Auftrag 665.
Wird zwischen den bisherigen Mit-
gliedern des Vorstandes eines Vereins
und einem Dritten ein Rechtsgeschäft