Full text: Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Zweiter Band. (2)

Mitteilung 
8 
1597 
1643, 
171 
172 
1098, 
1829 
meldung an die Verwaltungsbehörde 
sechs Wochen verstrichen sind und 
Einspruch nicht erhoben oder wenn 
der erhobene Einspruch endgültig auf- 
gehoben ist. 71. 
Verwandtschaft. 
Das Nachlaßgericht soll die Erklärung 
der Anfechtung der Ehelichkeit sowohl 
demjenigen mitteilen, welcher im Falle 
der Ehelichkeit, als auch demjenigen, 
welcher im Falle der Unehelichkeit 
Erbe des Kindes ist. 1599, 1600. 
1690 s. Vormundschaft 1829. 
Vollmacht. 
Hat jemand durch besondere M. an 
einen Dritten oder durch öffentliche 
Bekanntmachung kundgegeben, daß er 
einen anderen bevollmächtigt habe, 
so ist dieser auf Grund der Kund- 
dem 
gebung im ersteren Falle 
Dritten gegenüber, im letzteren Falle 
jedem Dritten gegenüber zur Ver- 
tretung befugt. 
Der besonderen M. einer Bevoll- 
mächtigung durch den Vollmachtgeber 
steht es gleich, wenn dieser dem Ver- 
treter eine Vollmachtsurkunde aus- 
gehändigt hat und der Vertreter sie 
dem Dritten vorlegt. 
Vorkaufsrecht. 
1099 s. Kauf 510. 
Vormundschaft. 
Schließt der Vormund einen Vertrag 
ohne die erforderliche Genehmigung 
des Vormundschaftsgerichts, so hängt 
die Wirksamkeit des Vertrags von der 
nachträglichen Genehmigung des Vor- 
mundschaftsgerichts ab. Die Ge- 
nehmigung sowie deren Verweigerung 
wird dem anderen Teile gegenüber 
erst wirksam, wenn sie ihm durch 
den Vormund mitgeteilt wird. 
Fordert der andere Teil den Vor- 
mund zur M. darüber auf, ob die 
Genehmigung erteilt sei, so kann die 
M. der Genehmigung nur bis zum 
653 
  
  
8 
1851 
639 
143 
Art. 
96 
2019 
Mittel 
Ablaufe von zwei Wochen nach dem 
Empfange der Aufforderung erfolgen; 
erfolgt sie nicht, so gilt die Ge- 
nehmigung als verweigert. 1832. 
Das Vormundschaftsgericht hat dem 
Gemeindewaisenrate die Anordnung 
der Vormundschaft über einen sich in 
dessen Bezirk aufhaltenden Mündel 
unter Bezeichnung des Vormundes 
und des Gegenvormundes sowie einen 
in der Person des Vormundes oder 
des Gegenvormundes eintretenden 
Wechsel mitzuteilen. 
Wird der Aufenthalt eines Mündels 
in den Bezirk eines anderen Gemeinde-= 
waisenrats verlegt, so hat der Vor- 
mund dem Gemeindewaisenrate des 
bisherigen Aufenthaltsorts und dieser 
dem Gemeindewaisenrate des neuen 
Aufenthaltsorts die Verlegung mit- 
zuteilen. 
Werkvertrag. 
Unterzieht sich der Unternehmer im 
Einverständnisse mit dem Bessteller 
der Prüfung des Vorhandenseins des 
Mangels oder der Beseitigung des 
Mangels, so ist die Verjährung so- 
lange gehemmt, bis der Unternehmer 
das Ergebnis der Prüfung dem Be- 
steller mitteilt oder ihm gegenüber 
den Mangel für beseitigt erklärt oder 
die Fortsetzung der Beseitigung ver- 
weigert. 
Willenserklärung. 
Die Behörde soll die Anfechtung eines 
einseitigen Rechtsgeschäfts demjenigen 
mitteilen, welcher durch das Rechts- 
geschäft unmittelbar betroffen wordenist. 
Mittel. 
Ein führungsgesetz s. Geschäfts- 
fähigkeit § 110. 
Erbe. 
Als aus der Erbschaft erlangt gilt 
auch, was der Erbschaftsbesitzer durch
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.