III. Schülerspeisungen im Auslande. Frankreich. 105
und in noch weniger Städten regelmäßige Wägungen vorgenommen
werden. Leider findet auch in diesen Städten keine Differenzierung
nach schlecht oder gut ernährten Kindern, bezw. Kindern armer und
wohlhabenderer Eltern mit ihrem Einfluß auf das Körpergewicht der
Kinder statt. ·
III. Schülerspeisungen im Auslande.
Frankreich.
Die Pariser Schulkantinen, die für die englische Schulspeisungsbewegung
als Vorbild dienten und auch für die deutschen Städte als
nachahmungswert bezeichnet werden, sind bekanntlich aus der alten Einrichtung
der Caisses des Ecoles entstanden. Im Artikel 15 eines Schulgesetzes
von 1867 heißt es: Auf Beschluß des Stadtrats von Paris darf
in jedem Bezirk (Arrondissement) eine Caisse d'’école gegründet werden,
die fleißigen Schülern durch Prämien und bresthaften Schülern durch
Unterstützungen den Besuch der Schule ermöglicht. Die Hauptaufgabe
der Caisses des Ecoles wurde darin erblickt, die bedürftigen Familien
in den Stand zu setzen, ihre Kinder zur Schule zu schicken. Oft hatten
Pariser Kinder weder Kleider noch passendes Schuhzeug, um zur Schule
zu gehen. In diesen Fällen sprang die Schulkasse ein, ließ Kleider verteilen
und leistete den Familien den nötigen Beistand. Das Einkommen
dieser Schulkassen, die bald in jedem Bezirke vorhanden waren, floß aus
freiwilligen Beiträgen, z. B. Sammlungen bei Hochzeiten, Wohltätigkeitsfesten,
aus Zuschüssen der Gemeinde, der Provinz und des Staates.
Diese Schulkassen bildeten nun den Unterbau für die späteren Schulkantinen.
Die Frage der Ernährung von Schulkindern wurde im
Jahre 1879 zum ersten Male im Stadtrate von Paris besprochen und
die Notwendigkeit einer öffentlichen Fürsorge hervorgehoben.
Nach einer Rundfrage bei den Maires der verschiedenen Arrondissements
wurde dem Stadtrat ein Projekt für die Speisung bedürftiger
Kinder mit gesunder und warmer Nahrung in der Mittagspause vorgelegt
und in der Sitzung vom 20. Dezember 1880 dieses Projekt gebilligt.
Gleichzeitig wurde für die Organisation der Schulkantinen
ein Kredit von 480 000 Franks bewilligt. Ursprünglich bestand die Absicht,
die unentgeltliche Verabfolgung eines Mittagsmahles auf sämtliche Kinder
ohne Ausnahme auszudehnen. Die Gefahr, bei allen Eltern schulpflichtiger
Kinder hierdurch das Verantwortlichkeitsgefühl gleichmäßig zu untergraben
und den Familiensinn zu schwächen, ließ eine Einschränkung auf bedürftige
Kinder angezeigt erscheinen, ohne jedoch in allen Fällen die Torderung zu
stellen, daß die Eltern dem Armengesetz unterstehen sollten. Die Organisation
dieser Speisungseinrichtung und die Verwaltung derselben wurde den
Maires und Schulkassendirektoren der einzelnen Bezirke übertragen.
Als Vorbild für die Pariser Einrichtung diente eigentlich die Stadt
Angers, wo bereits im Jahre 1871 von einer Gesellschaft für Volkslüchen
gemeinsam mit der Stadtverwaltung bedürftigen Kindern der
Gemeindeschulen teils frei, teils für 10 Centimes ein warmes Mittagsmahl
von Anfang November bis Ende Mai verabreicht wurde. Die