Full text : Die Ernährungsverhältnisse der Volksschulkinder.

Frankreich.  107

Tabelle  XX.
Die  Entwickelung  der  Pariser  Schulkantinen.

Gesamtkosten  Gesamtzahl  Davon
Jahr  für  alle  der  unentgeltlich  Gegen
Schulkantinen  Portionen  ins  gesamt  von  100  Entgelt
1884/85  59  265  1  110  827  374  301  34,0  736  526
1891  1  001  015  6  548  720  3  432  129  52,4  3  116  591
1893  1  088  390  7257  780  4281  307  58,9  2976  473
1894  1200  944  8  167256  4  961  610  60,7  3205  646
1895  1227779  8  256  948  5  100  802  61,7  3156146
1896  1229  995  8  440  662  5  185  322  61,3  3255  340
1897  1  264  095  8  829  870  5  471  489  61,9  3  358  381
1898  1  356  040  9230  332  5  892  098  63,9  3  338  134
1900  .  9260  261  5774974  62.0  3  465  308
1902  1274  404  9  791  308  7u025  924  72,0  2  775  384
1904  1  463  252  9229278  5  975  359  64,7  3  353  918

recht  bedeutende.  Bis  zum  Jahre  1905  wurde  für  die  Schulkantinen
von  der  Stadtverwaltung  1  Million  Franks  bewilligt  und  seitdem  ist
dieser  Betrag  noch  um  weitere  20000  Franks  erhöht.  Von  Kindern
weniger  bedürftiger  Eltern  wird  als  Entgelt  zumeist  ein  Betrag  von
10  Centimes  erhoben,  es  gibt  jedoch  Stadtteile,  in  denen  auch  15,  sogar
25  Centimes  für  das  Mittagsmahl  bezahlt  werden.

ür  die  Pariser  Schulkantinen  galt  der  Grundsatz:  „die  Kinder  müssen
ernährt  werden“.  In  einem  Berichte  für  den  „Lancet“  heißt  es:  „Das
alte  Argument,  daß  die  unentgeltliche  Speisung  der  Kinder  das  Verantwortungsgefühl
  der  Eltern  herabmindere,  ist  in  Frankreich  gänzlich

rben“.  Die  Pariser  Speisungseinrichtung  kann  auch  nur  im  Zusammenhange
  mit  anderen  Fürsorgeeinrichtungen  richtig  beurteilt  werden.
Nach  unserem  Dafürhalten  ist  sie  nicht  etwa  entstanden  aus  Bedürfnissen
der  Schule,  sondern  in  dem  Bestreben,  der  drohenden  Entvölkerung  durch
ausgedehnteste  materielle  Fürsorgeeinrichtungen  für  die  Jugend  ohne
Rücksicht  auf  eine  etwaige  Verletzung  der  Ernährungs=  und  Erziehungspflicht
  der  Eltern  entgegenzuarbeiten.  Diesem  Bestreben  verdankt  die  Loi
Rousel  und  auch  aus  den  letzten  Jahren  das  Gesetz  betreffend  die  Kinderund
  Waisenpflege  vom  Jahre  1904  seine  Entstehung.  Für  Paris  selbst
trifft  der  Ausruf  des  Direktors  einer  Volksschule  allerdings  zu:  „Es
gibt  keine  hungernden  Schulkinder  in  Paris“.  Die  Folgen  jedoch  in
ethischer  Beziehung,  die  diese  Lostrennung  der  Kinder  von  den  Familien
hervorrufen  muß,  sind  unabsehbar  und  könnten  in  einer  Reihe  von
Erscheinungen  leicht  illustriert  werden.

Die  Schulkantinen  von  Paris  sind  in  ihrer  Allgemeinheit  eine  Einrichtung,
  die  sich  in  anderen  Städten  Frankreichs  in  dieser  Form  nicht
mehr  wiederfindet;  wenigstens  sind  Anhaltspunkte  für  deren  Ausdehnung
in  dem  Werke  „La  France  charitable  et  prévoyante“  nicht  gegeben.
In  Marseille  z.  B.  speisten  8  %  der  Schulkinder,  etwa  3100,  und