Die Bestimmungen der Friedensverträge
mit Finnland ergänzt wurden, brachten die offizielle Beendigung
des Kriegszustandes auf unserer ganzen Ostfront.
Die Verträge verkündigten den Grundsatz, daß die
vertragschließenden Nationen fortan miteinander ‚in Frieden
und Freundschaft‘ leben wollten. Sie trafen Bestimmung
über die Demobilmachung der feindlichen Streitkräfte,
über die Wiederaufnahme der diplomatischen und
konsularischen Beziehungen, über das Wiederaufleben der
durch den Kriegszustand außer Kraft gesetzten Staatsverträge,
über die Wiederherstellung der während des
Krieges aufgehobenen oder beeinträchtigten Privatrechte,
über die Herausgabe der während des Krieges in die
Gewalt des Gegners geratenen Handelsschiffe, über den
Austausch der Kriegsgefangenen und der Zivilinternierten.
Sie stellten fest, daß mit der Beendigung der Feindseligkeiten
der Krieg auch auf dem Gebiet der Wirtschaft
und der Finanzen sein Ende gefunden habe, untersagten
jede direkte oder indirekte wirtschaftliche oder finanzielle
Kriegsmaßnahme und vereinbarten die sofortige Wiederaufnahme
des Handelsverkehrs. Um diesem eine feste
Grundlage zu geben, wurden die alten Handelsverträge
mit gewissen Änderungen und Ergänzungen wiederhergestellt,
und zwar für die Ukraine, für Rußland und Finnland
für eine Übergangszeit, für Rumänien unter Verlängerung
der ursprünglichen Geltungsdauer bis zum Ende
des Jahres 1930. Über den Rahmen der bisher üblichen
Handelsverträge hinaus wurden Vereinbarungen über
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