Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Einundzwanzigster Jahrgang. 1905. (46)

60  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März.)

für  die  Arbeiter  eines  Bergwerks  bestehenden  Kasseneinrichtungen,  deren
Mitglieder  in  ihrer  Mehrheit  von  den  Arbeitern  aus  ihrer  Mitte  zu  wählen
sind,  sofern  sie  als  ständige  Arbeiterausschüsse  bestellt  werden;  die  Knappschaftsältesten
  von  Knappschaftsvereinen,  welche  nur  die  Betriebe  eines
Bergwerksbesitzers  umfassen;  die  vor  dem  1.  Januar  1892  errichteten  ständigen
  Arbeiterausschüsse,  solche  Vertretungen,  deren  Mitglieder  in  ihrer
Mehrzahl  von  den  volljährigen  Arbeitern  des  Bergwerks,  der  betreffenden
Betriebsabteilung  oder  der  mit  dem  Bergwerke  verbundenen  Betriebsanlagen
  aus  ihrer  Mitte  in  unmittelbarer  und  geheimer  Wahl  gewählt
werden.  Vor  dem  Erlaß  der  Arbeitsordnung  ist  auf  denjenigen  Bergwerken,
  für  welche  ein  ständiger  Arbeiterausschuß  besteht,  dieser  über  den
Inhalt  der  Arbeitsordnung  oder  des  Nachtrages  zu  hören.  Die  Arbeitsordnung
  und  die  von  den  Arbeitern  erhobenen  Bedenken  sind  der  Bergbehörde
  einzureichen.  Die  Arbeitszeit  soll  folgendermaßen  geregelt  werden
(Art.  II):  In  Gruben  oder  Grubenabteilungen,  in  denen  mehr  als  22  Grad
Celsius  Temperatur  herrscht,  darf  die  Arbeitszeit  vom  1.  Oktober  1905  ab
8½  Stunden,  vom  1.  Oktober  1908  ab  8  Stunden  nicht  übersteigen.  Als
Arbeitszeit  gilt  die  Zeit  von  Beginn  der  Seilfahrt  bis  zu  ihrem  Wiederbeginn.
  Bei  mehr  als  28  Grad  Celsius  dauert  die  Arbeitszeit  6  Stunden.
Wenn  Gefahr  für  das  Leben  oder  die  Gesundheit  der  Arbeiter  oder  für
die  Sicherheit  der  Baue  besteht,  so  ist  auf  Verlangen  der  Betriebsleitung
die  Arbeit  über  die  regelmäßige  Zeit  hinaus  fortzusetzen.  Zum  Ausgleich
von  Betriebs-  oder  Absatzstörungen  dürfen  Ueber-  und  Nebenschichten  gefahren
  werden.  Vor  Einlegung  derselben  muß  der  Arbeiterausschuß  gehört
werden.  Die  Arbeiter  brauchen  indes  nicht  Ueber-  und  Nebenschichten  zu
fahren  bei  mehr  als  28  Grad  Celsius  und  in  Gruben,  welche  wöchentlich
mehr  als  eine  achtstündige  Nebenschicht  bis  zu  vier  Stunden  verfahren.
Vor  dem  Beginne  sowohl  einer  regelmäßigen  Schicht  als  einer  Nebenschicht
muß  für  den  einzelnen  Arbeiter  eine  mindestens  achtstündige  Ruhezeit
liegen.  Ausnahmen  zu  obigen  Bestimmungen  können  die  Oberbergämter
erlassen.  Auf  jedem  Bergwerke  müssen  Einrichtungen  vorhanden  sein,
welche  die  Feststellung  der  Zahl  und  Dauer  der  von  den  einzelnen  Arbeitern
  in  den  letzten  12  Monaten  verfahrenen  Ueber=  und  Nebenschichten
ermöglichen.  In  Artikel  III  werden  die  Geldstrafen  erläutert.  Nach  Artikel
  IV  müssen  die  durch  die  Novelle  erforderlich  werdenden  Abänderungen
der  Arbeitsordnungen  spätestens  drei  Monate  und  die  Einrichtung  der
ständigen  Arbeiterausschüsse  spätestens  vier  Monate  nach  dem  Inkrafttreten
erfolgt  sein.

März.  Diskussion  über  die  Parität.

Die  „Kölnische  Volkszeitung“  schreibt:  „Die  Ernennung  des  neuen
Oberlandesgerichtspräsidenten  für  Köln  hat  unter  den  obwaltenden  Verhältnissen
  eine  gewisse  politische  Bedeutung.  Der  neue  Oberlandesgerichtspräsident,
  Herr  Ratjen,  ist  Protestant,  sein  Vorgänger  Herr  Dr.  Hamm
war  Katholik.  Auch  die  beiden  Vorgänger  des  Herrn  Hamm,  die  Herren
Dr.  Heimsoeth  und  Dr.  Broicher  waren  Katholiken.“  Nach  Ausführungen,
daß  geeignete  katholische  Bewerber  für  den  Posten  des  Oberlandesgerichtspräsidenten
  für  Köln  in  ausreichender  Zahl  vorhanden  gewesen  seien,  heißt
es:  „Alles  dies  geschieht  in  einem  Augenblicke,  wo  die  Zentrumsfraktion
im  Reichstage  und  im  Landtage  an  dem  Zustandekommen  der  wichtigsten
Gesetzgebungswerke  in  ausschlaggebender  Weise  mitgewirkt  hat:  im  Reichstage
  der  Handelsverträge,  im  preußischen  Landtage  der  Kanalvorlage.  In
einem  solchen  Augenblick  wirken  Dinge  wie  die  Berufung  eines  Protestanten
auf  die  Stelle  des  Oberlandesgerichtspräsidenten  in  derjenigen  preußischen