Contents : Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierter Band. 1838-1841. (4)

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Gesetzsammlung
für  die

Fürstlich  Reußischen  Lande  jüngerer  Linie.

 

Nr.  95.  Bekanmmachung  wegen  Publlcatlon  der  allgemelnen  Müngz-Conventlon  der
zum  3oll-  und  Handelsverein  verbundenen  Staaten,  vom  10.  Aprill  1830.

Nachdem  Durchlauchelgste  Landesberrschaften  dle  nachsteßhend  abgedruckte,  unter
  dem  30.  Juli  vorigen  Jahres  abgeschlossene  allgemelne  Münz.  Convention  der
zum  Zoll-  und  Handelsverein  verbundenen  Sraaten,  worüber  dle  gegenseitigen  Ratistcatlonsurkunden
  am  7.  Januar  dleses  Jahres  zu  Dreoden  ausgewechselrc  worden  sind,  zu  publicio
ren  besohlen  haben;  so  wird  dieselbe  durch  die  Gesesammlung  zur  Nachricht  und  Nachachtung
  für  Jedermann  zur  allgemelnen  Kenmtniß  gebrachr,

Gera,  den  10.  AUprlll  1839.
Fürstl.  Reuß-Pl.  gemeinschaftl.  gandes-Reglerung  das.

von  Strauch.
vdl.  v.  Eychelberg.

Rachbem  die  fämmelichen  zu  dem  Zoll-  und  Handelsvereine  verbundenen  Regierungen,
in  Gemäßheic  der  in  den  Zollvereinigungs-Verergen  getroffenen  Verabredung,  auf  die  Einführung
  elnes  glelchen  Münzshstems  in  lhren  Landen  Hinzuwirken,  übereingekommen  sind,  die
vorbehalkenen  besonderen  Untcerhandlungen  hierüber  eröffnen  zu  lassen,  so  haben  qu  diesem
Zwecke  zu  Bevollmächeigeen  ernanne:

Ausgegeben  den  22.  April  1830.  9