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Gesetzsammlung
für die
Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie.
Nr. 95. Bekanmmachung wegen Publlcatlon der allgemelnen Müngz-Conventlon der
zum 3oll- und Handelsverein verbundenen Staaten, vom 10. Aprill 1830.
Nachdem Durchlauchelgste Landesberrschaften dle nachsteßhend abgedruckte, unter
dem 30. Juli vorigen Jahres abgeschlossene allgemelne Münz. Convention der
zum Zoll- und Handelsverein verbundenen Sraaten, worüber dle gegenseitigen Ratistcatlonsurkunden
am 7. Januar dleses Jahres zu Dreoden ausgewechselrc worden sind, zu publicio
ren besohlen haben; so wird dieselbe durch die Gesesammlung zur Nachricht und Nachachtung
für Jedermann zur allgemelnen Kenmtniß gebrachr,
Gera, den 10. AUprlll 1839.
Fürstl. Reuß-Pl. gemeinschaftl. gandes-Reglerung das.
von Strauch.
vdl. v. Eychelberg.
Rachbem die fämmelichen zu dem Zoll- und Handelsvereine verbundenen Regierungen,
in Gemäßheic der in den Zollvereinigungs-Verergen getroffenen Verabredung, auf die Einführung
elnes glelchen Münzshstems in lhren Landen Hinzuwirken, übereingekommen sind, die
vorbehalkenen besonderen Untcerhandlungen hierüber eröffnen zu lassen, so haben qu diesem
Zwecke zu Bevollmächeigeen ernanne:
Ausgegeben den 22. April 1830. 9