II. Abschn.: Verwandtsch. 4.Tit.: Ehel. Kinder. II, 1. Elt. Gew. d. Vaters. 1025
Anhörung des Vaters und der Verwandten des Kindes § 1673. Zu-
ständigkeit des BG.s FG. 88 35, 43. Bis zur Entziehung steht dem
Bater die Vertretung und daher z. B. die Entscheidung darüber zu, ob
namens des Kindes gegen ihn geklagt werden soll, E. KG. 314- 1.
I. Sorge für die Person S. 1631.
Die Sorge für die Person des Kindes umfaßt das Recht
und die Pflicht, das Kind zu erziehen?, zu beaufsichtigen ?
und seinen Aufenthalt“ zu bestimmen.
Der Vater kann kraft des Erziehungsrechts angemessene
Zuchtmittel gegen das Kind anwenden.5 Auf seinen Antrag
hat das Vormundschaftsgericht ihn durch Anwendung geeigneter
Zuchtmittel zu unterstützen."
1
1504 II 1536, IIb 1611, III 1608. M. EV, 750. Prot. IV, 547,
548. D. 224
1. § 1627 A. 5. Berechtigung der Mutter neben dem Vater § 1634.
S. auch &. Bay. 7?#. Dem Vater steht das Recht auch dann zu, wenn
die Mutter begründeterweise von ihm getrennt lebt. Aber § 1635.
S. auch §8 138 A. 1, 1666, 1707, 1800 u. StGB. 8 361 Nr. 4, 9.
2. Recht und Pflicht, in einer den Interessen, den Fähigkeiten,
sowie den sonstigen Verhältnissen des Kindes angemessenen Weise für
seine körperliche, geistige und sittliche Ausbildung zu sorgen. Verzicht
unzulässig, s. § 1627 A. 5. Ein Vertrag zwischen den Gatten, der die
Rechte und Pflichten abweichend vom Gesetz regelt, ist unwirksam, .
R. 60 266. Die Verletzung der Pflicht hat nicht nur die familienrechtlichen
Folgen (vgl. § 1666), sondern kann auch als unerlaubte Handlung
schadensersatzpflichtig machen, E. JW. 112196. Wahl des Berufs, 2.
Bay. 3“7. Die Erziehungsgewalt umfaßt das Recht mit dem Kinde zu
verkehren; kein allgemeines Recht aller Verwandten. Z. R. 64. —
Ausübung des Erziehungsrechts kann auf einen anderen übertragen
werden; stets widerruflich. § 1133 Satz 2 findet auf den Vater keine
Anwendung, 2. Bay. 3“. Religiöse Erziehung s. a. 134. Ba. A. v.
11. 11. 99 § 34; E.L. A. 88 119 ff.
3. wichtig im Verhältnisse nach außen (8 832). S. auch Z. R.
52°%%. Umfaßt auch das Recht und die Pflicht dafür zu sorgen, daß
das Kind keinen Schaden nimmt. Zu einer am Kind vorzunehmenden
Operation ist die Zustimmung des Vaters erforderlich, selbst wenn das
Kind zugestimmt hat. Operation ohne Zustimmung des ges. Vertreters
ist rechtswidrig, Z. JW. 11748.
4. kann mit Erziehungsgewalt zusammenhängen, z. B. Bestimmun
der Unterrichtsanstalt; bei Krankheiten der Pflegeanstalt. Vgl. auch
St AG. § 14a, i. F. a. 41 U. Unterbringung in einer Besserungsanstalt
E.L. §§ 123 ff. und AG.FGG. 8 67 sowie E. KG. 224. 89. Be-
stimmung des Wohnsitzes des Kindes durch die Mutter s. E. Bay. 1 4.
5. Umfang und Grenzen des Züchtigungsrechts s. Z. Röt. 4195.
Das Züchtigungsrecht kann auf andere übertragen werden (Lehrmeister):
stets widerruflich. E. Röt. 3238.
Bürgerliches Gesetzbuch. Handausgabe. 9. Aufl. 65