Full text: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896 nebst dem Einführungsgesetze vom 18. August 1896.

116 Erstes Buch. Allgemeiner Teil. 
Fordert der andere Theil den Vertretenen zur Erklärung 
über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm 
gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Vertreter 
gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Ge- 
nehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis 
zum Ablaufe von zwei Wochen nach dem Empfange der Auf- 
forderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als 
verweigert." 
1 1231.8.4, IIa 145#, IID 173, III 173. M. 1, 240. Prot. I, 154, VI, 
194. D. 29. — 88 A15, 4581, 1896, 1829, 1889. 
1. A. ", “" vor § 164, 8 164 M. 4. — . R. 55 1%, 63868. Es 
sareen sich bei Bewußtsein der fehlenden Macht regelmäßig um Geschäfts- 
ührung ohne Auftrag im Sinne der 88 677 bis 687. Doch kann auch 
andere Absicht zugrunde liegen. Auch kann die Macht z. B. wegen Nichtig- 
keit der Vollmacht fehlen, E. JW. O8 706. ÜMber Verträge im Namen 
einer künftigen Gesellschaft, Z. FMG. 1 ½5. Anwendbar auch auf die Auf- 
lassung &4. KG. 22 116, 36 1905. — Für § 177 ist Kundgabe oder Kenntnis 
der mangelnden Vertretungsmacht auf der Gegenseite ohne Bedeutung. 
Anders 88 178, 179. 
2. § 164 A. 3 u. 6. Auch eines Geschäftsunfähigen, 2. R. 69 76. 
3. 88 145 ff. Für einseitige Rechtsgeschäfte § 180. 
4. ZE. R. 51 35, Gr. 47160. Ohne sie ist er gegen den Vertretenen 
nichtig, . JW. 02 B.211. Gegen den Vertreter § 179. 
5. 8 108 A. 3, E. JW. 01 519, Bay. 3“4, 748, R. 63 98, 75 456. 
6. 8 108 A. 4 bis 7. 
Widerruf §. 178. 
Bis zur Genehmigung des Vertrags ist der andere Theil 
zum Widerrufe berechtigt", es sei denn, daß er den Mangel 
der Vertretungsmacht bei dem Abschlusse des Vertrags gekannt 
hat.? Der Widerruf kann auch dem Vertreter gegenüber er- 
klärt werden.8 
1 123, 124, IIaA 1457, IIb 174, III 174. M. 1, 243. Prot. 1, 154. 
D. 29.— 86 109, 1880. 
1. 8 1091 Satz 1. 2. § 109 A. 6. Behauptung und Be- 
weislast für Kenntnis oder Genehmigung hat der Vertretene. 
3. In erster Linie wird die Erklärung gegenüber dem Vertretenen 
erfolgen. 
Haftung des Vertreters 8. 179. 
Wer als Vertreter! einen Vertrag geschlossen hat, ist, so- 
fern er nicht seine Vertretungsmacht nachweist?2, dem anderen 
Theile nach dessen Wahls zur Erfüllung" oder zum Schadens- 
ersatze verpflichtet, wenn der Vertretene die Genehmigung des 
Vertrags verweigert.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.