Full text: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896 nebst dem Einführungsgesetze vom 18. August 1896.

  
C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung Oskar Beck in München 
Kommentare 
Kommentar zur Zivilprozeßordnung 
von Dr. Lothar von Seuffert 
o. Professor an der Universität München, kgl. Geheimer Rat 
unter Berücksichtigung der Novellen vom 1. Juni 1909 und 
22. Mai 1910 völlig neubearbeitete elfte Auflage 
Zwei Bände. 784 und 909 Seiten gr. 80 Gebunden M 42.— 
„. . Seltene Gewissenhaftigkeit und Klarheit zeichnen die Darstellung aus.“ Annalen. 
des Deutschen Reiches. — „Der größte Borzug des an Vorzügen so reichen Kom- 
mentars ist wohl der, daß der Verfasser, eine Autorität sowohl auf dem Gebiete des 
Bivilprozesses, als auch auf dem des materiellen Rechtes, es meisterhaft versteht, auch 
die einschlägigen Bestimmungen des materiellen Rechts in die Erläuterungen einzu- 
beziehen. Bis zur siebenten Auflage war es das frühere gemeine deutsche Recht und 
die Partikulargesetzgebung und von der achten Auflage an ist es das neue bürgerliche 
Gesetz4buch, auf deren Berwebung mit dem Prozeßrecht die größte Sorgfalt verwendet 
ist. Auf dies Werk muß die deutsche Rechtswissenschaft stolz sein." Deutsche 
Literaturzeitung. 
  
Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch 
bearbeitet von 
Dr. Eduard Höolder Dr. Georg Buch 
o. Professor der Rechte in Leipzig Privatdozent der Rechte in Berlin 
Dr. Friedrich Schollmever Dr. Arthur B. Schmidt 
Kurator der Universität Marburg o. Professor der Rechte in Gießen 
Dr. Leo Nosenberg August Fuchs 
Privatdozent in Göttingen Oberlandesgerichtsrat in Cassel 
Dr. Alfred Schultze Dr. J. Wilhelm Hedemann 
o. Professor der Rechte in Freiburg i. Br. a. o. Professor der Rechte in Jena 
C. Methner, Oberlandesgerichtsrat in Breslau 
Bisher sind erschienen: 
Erster Band: Allgemeiner Teil nebst Einleitung. Von Dr. Eduard Hölder, 
o. Professor der Rechte in Leiopzig. (Vollständig.) X, 480 Seiten Lex. 8°0. Geheftet 
M9.—, in Halbfranz gebunden M 11.— 
Zweiter Band: Necht der Schuldverhältnisse. Von Dr. Friedrich Schollmeyer, 
o. Professor der Rechte in Marburg. 1. Hälfte, den Allgemeinen Teil des Rechts der 
Schuldverhältnisse enthaltend. VIII, 449 Seiten Lex. 87. Geheftet M 8.50, in Halb- 
franz gebunden M 10.50 
Vierter Band: Familienrecht. 1. Abschnitt: Bürgerliche Ehe. Von ler. Arthur 
B. Schmidt, o. Professor der Rechte in Gießen. XII, 823 Seiten Lex. 80. Geheftet 
M 15.50, in Halbfranz gebunden M 17.50 
Bierter Band: Familienrecht. 3. Abschnitt: Bormundschaft. Bon August Fuchs, 
Oberlandesgerichtsrat in Cassel. X, 509 Seiten Lex. 80. Geheftet M 12.—, in 
Halbfranz gebunden M 14.— 
Weitere Bände besinden sich in Vorbereitung. 
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