Full text: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896 nebst dem Einführungsgesetze vom 18. August 1896.

C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung Oskar Beck in Münzze 
  
Kommentar zur Gewerbeordnung 
von Dr. Robert von Landmann 
k. bayer. Staatsminister a. D. 
Sechste, völlig neubearbeitete Auflage 
Erster Band. VIII, 834 Seiten Lex. 80. Gebunden W 15.—. 
(Der zweite Band wird im Mai 19129 erscheinen.) 
„Der Hauptkommentar, der immer noch rechtzeitig sich rerjängende greitk:, 
mentar zur Gewerbeordnung, ist neuerlich auf dem Plane. Zum secsten Tile ken## 
Werke dieses Umsangs. Das spricht laut für seinen inneren Werk, ff i. 
entbehrlichkeit, um dieses viel mißbrauchte Wort einmal mit rellet e# 
anzuwenden, für seine Unentbehrlichkelt, sage ich, bel jerer erasteren, lier#n 
den Arbeit auch in der blelgestaltigen Praxis des Gewerbercchlz, A##l: ## 
Deutschen Reiches. — „Einer Hervorhebung der Bedrutunz und kir Crzsl. 
Landmannschen Kommentars bedarf es nicht mehr. Seine Gertscher: 2# 7 
breitung durch ganz Deutschland ist elne so hervorragende, dab cuf den # Ul 
Gewerberechts wohl kaum irgend eine wichttge Frage in Rechisrreckrag etr .. 
tungspraxis in letzter Instanz zur Entscheidung gelangt, ohne daß deei :11/1r 
Kommentar mit zu NRate gezogen wird. Es unkerliegt ktinen Zwit, küän 
auch in der neuen Auflage seine Stellung und seinen Rang als füdrteadtt ber, 
mentar auf dem Gebiete des Gewerberechts bchaupten wird" Sttuhilcett 
Verwaltungsblatt. 
— — 
Kommentar zum Stellenvermittlergeseh 
(Arbeitsnachweisgesetz) 
unter Verarbeitung der Volleugsvorschriften sämtlicher Jundeiserue- tu lr 
ständigem Abdruck nebst Kommentierung der Vollzugsvorschristen ven u- 
Baden, Elsaß-Lothringen, Hessen, Sachsen und Würktemberg, sowie keilmiene#?: 
herausgegeben von 
Dr. Karl H. Fischer 
Rechtsrat in Nürnberg 
7* 
I-[!" 
Lön##n 
GErtatt! — 
VIII, 428 Seiten Lex. 80 
— 
„Schon aus dem äußeren Umsang des Buches gedt herrar, daß allen vee 
aus dem bisherigen Rechtezustand zur Erläuterung des neuen Pent vr#e 
werden konnte, daß besonders auch die amtlichen Vorlagen zu ten actt. u 
berücksichtigt worden sind. .Die tabellarische Zusammenstellurg dcr oau nn 
ist ein kleines Kunststück und cin Muster beinllcher Sorgloll. # —— 
gibt in breiter Behandlung ein gutes und klares Bild über Iulau. ert 1. ures7- E 
des Geseyzes und gebt auf alle verwaltungsrechtlichen, strofrechtlicke# nrt 
Fragen sehr gewissenhaft unter eigener Stellungnahme und iunce F rnl*rm rbn 
praktisceer Erfahrungen ein. So ist das tüchtige Buch verl. # 
cempfohlen zu werden.“ Gewerbearchiv. 
10
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.