Full text: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896 nebst dem Einführungsgesetze vom 18. August 1896.

C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung Oskar Beck in München 
Entscheidungen der Gerichte und 
Verwaltungsbehörden 
aus dem Gebiete des auf reichsgesetzlichen und gemeinrechtlichen Be- 
stimmungen beruhenden Verwaltungs= und Polizeistrafrechts einschließ- 
lich der gesamten Arbeiterversicherungsgesetzgebung herausgegeben von 
A. Reger 
Rat des k. b. Berwaltungsgerichtshofes 
FJahrgang 1912 (38. Band) befindet sich im Erscheinen 
Jeder Jahrgang von „Regers Entscheidungensammlung“ 
gliedert sich in einen Hauptband und in einen Beilagenband, beidbe 
jedesmal mit eingehenden Registern versehen. 
Der Hauptband bringt in jedem Jahrgange in systematischer 
Ordnung die sämtlichen prinzipiell belangreichen Entscheidungen und 
Erlasse aus dem gesamten reichsgesetzlich geregelten Verwaltungs-, 
Arbeiterversicherungs= und Polizeistrafrechte, ferner die ein- 
schlägigen Entscheidungen des Reichsgerichts, der obersten Verwaltungs- 
gerichtshöfe und der Zentralinstanzen der einzelnen Bundesstaaten, der 
Landes-Versicherungsämter 2c. 2c. Sämtliche Entscheidungen find 
mit eingehenden, den juristischen Kern erfassenden Vordrucken versehen. 
Der Beilagenband enthält ausschließlich die „Rechtsprechung 
des Reichs-Versicherungsamts“, und bringt die in den „Amtlichen 
Nachrichten“ des Reichs-Versicherungsamts publizierten Rekurs= und Re- 
vifionsentscheidungen, sowie die Beschlüsse dieses Amts genau in der- 
selben Reihenfolge (unter Beisetzung der Seitenzahl, sowie 
der Entscheidungs= 2c. Nummer), in der fie in dem korrespondierenden 
Jahrgange der „Amtlichen Nachrichten“ abgedruckt find. 
Der Hauptband, sowie der Beilagenband jeden Jahrganges bieten 
somit zusammen eine vollständige Sammlung der Rechtsprechung auf 
dem Gesamtgebiete des reichsgesetzlich geregelten Verwaltungs-, 
Arbeiterversicherungs- und Polizeistrafrechts und setzen den Besitzer 
in die Lage, mit vollem Rüstzeuge an alle Streitfälle aus 
diesem Rechtsgebiete heranzutreten, ohne gewärtigen zu 
müssen, wichtige Entscheidungen mangels eines genügenden 
literarischen Apparates unbeachtet zu lassen. 
Der Preis beträgt vom Jahrgang 1906 an (ca. 45 Bogen stark) 
12 4 Die ersten 22 Bände (Jahrg. 1881—1902) nebst 1. und 
2. Ergänzungs= und Generalregisterbande werden zum er- 
mäßigten Gesamtpreise von 100 -nachgeliefert. Die Bände 
23 —25 und der III. Ergänzungsband kosten je 10 4 
24 
  
 
	        
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