III. Abschn.: Erlöschen der Schuldverhältnisse. 2. Tit.: Hinterlegung. 253
Hinterlegung besteht nicht 3. R. 61 150. Der Gläubiger kann aber die
Hinterlegung fordern in den Fällen der 9% 2, 432 Satz 2, 6602, 1077,
II#, 1281, 1392, 2114 (E. R. 52“); W9. a. 73, 98 Z. 9; 2039,
3280.. **1°“ 853, 856; H##. 8 646, Gen G. 8990 GmbH XX
Die Beftimmung trifft die Landesgesetzgebung (a. 144, 145).
8. 8§8 293 ff., 424, 1291.
9. Z. B. weil die Forderung, um deren Erfüllung es sich handelt,
von mehreren Gläubigern zum vollen Betrage gepfändet ist, E. JW.
G#nB -?, oder dem geschäftsunsähigen Gläubiger noch kein gese licher Ver-
treter bestellt worden oder der Gläubiger abwesend oder gescholr ist.
10. Ungewißheit, ob die Gläubiger Gesamtgläubiger sind, oder ob
sie nur zu einem Anteile oder zu welchem Anteile berechtigt sind 2.
Bay. 3975. Ungewißheit, an welchen der Forderungsprätendenten der
Schuldner leisten soll, welcher Fall auch vorliegt, wenn der Schuldner selbst
zugleich das Gläubigerrecht an der an sich unstreitigen Forderung für sich
in Anspruch nimmt SE. Gr. 53758. Ungewißheit wenn die Anfechtungs-
erklärung des Zedenten abgegeben ist. 3. R. 70 0. Die Ungewißheit
über die Person des Gläubigers kann auch auf rechtlichem Zweifel be-
ruhen. Es genügt nicht jeder Zweifel, sondern nur ein objektiv be-
rechtigter, dessen Lösung dem Schuldner auf seine Gefahr nicht zuzumuten
is E. N. 44 1%6, 53 205, 5547, 59 15, 69 ¼16, JW. 033
11. Die Wirkung der Hinterlegung ist. webschden, je nachdem auf
das Recht der Rückuahme verzichtet wird oder nicht Gs 378, 379).
2. Bei Leistung u. Gegenleistung §. 373.
Ist der Schuldner nur gegen eine Leistung des Gläu-
bigers zu leisten verpflichtet, so kann er das Recht des
Gläubigers zum Empfange der hinterlegten Sache von der
Bewirkung der Gegenleistung abhängig machen.?
II 3828, IID 367, III 8367. M. II, 96, 97. Prot. 1, 3845 bis 348.
1. Z. B. 89 255, 273, 320 ff., 348, 368, 371, 1144.
2. Die Beschränkung kann bei der Hinterlegung oder später bis
zum Ausschluß des Rücknahmerechtes (8 376) gesetzt werden. Der Nach-
weis ist der Hinterlegungsstelle vom Gläubiger zu erbringen, wenn er
die hinterlegte Sache begehrt (8 376). Befindet sich der Schuldner mit
der Annahme der Gegenleistung in Verzug, so kann Gläubiger nach
§380 verfahren, um den Vorbehalt zu beseitigen.
4. Hinterlegungsort.
a) Leistungsort §. 374.
Die Hinterlegung hat bei der Hinterlegungsstelle: des
Leistungsorts? zu erfolgen s; hinterlegt der Schuldner bei einer
anderen Stelle, so hat er dem Gläubiger den daraus ent-
stehenden Schaden" zu ersetzen.
Der Schuldner hat dem Gläubiger die Hinterlegung un-
verzüglich“ anzuzeigen"; im Falle der Unterlassung ist er zum