316 Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse.
1. Ob Zusicherung (d. h. die Erklärung für die angegebene Größe
einstehen zu wollen, c. R. 63 111, JW. 05 55°0, Gr. 50 5) oder nur eine
nähere Bezeichnung des Grundstücks vorliegt, entscheidet sich nach den
konkreten Umständen ZE. JW. 03 B.27. Abnahmepflicht bei nicht erheb-
licher Größendifferen E. R. 53 7 (8 433 N. 11 )
§459 955460463 vgl auch § 5878 Satz 2 uiete)
3. 88 462, 465 bis 469. 4. Vgl. § 325 A. 5.
beim Verkaufe mehrerer
t * 8. 469.
Sind von mehreren verkauften Sachen! nur einzelne?
mangelhafts, so kann nur in Ansehung dieser Wandelung" ver-
langt werden, auch wenn ein Gesammtpreis für alle Sachen
festgesetzt ist. Sind jedoch die Sachen als zusammengehörend?
verkauft, so kann jeder Theil verlangen, daß die Wandelung auf
alle Sachen erstreckt wird, wenn die mangelhaften Sachen nicht
ohne Nachtheile für ihn von den übrigen getrennt werden können.3
889, IIa 405, IIb 462, III 463. M. II, 285, 236. Prot. 1, 698, 694.
D. 6. — 88 480, 481, 548, 634.
1. 8 90, E. JW. O7 00. 2. Oder nur eine.
3. § 460 A. 2. 4. 88 462, 465 bis 467. Herabsetzung des
Gesamtpreises § 471.
5. Mehrere Sachen erscheinen als zusammengehörend, wenn er-
hellt, daß ihre Anschaffung nicht gewollt wäre, wenn auch nur eine
mangelhaft gewesen, z. B. Viergespann, Damenschmuck bestehend aus
Diadem, Brosche, Armband usw., in gleicher Fasson gearbeitet, E. R.
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6. Abweichend von 8 462. Der Verkäufer kann aber gegenüber
der Klage des Käufers auf Wandelung der einzelnen mangelhaften Sache
sein begründetes Verlangen auf Ensreckung der Wandelung auf alle
Sachen nicht durch Widerklage geltend machen. Es wird vielmehr in
diesem Falle die Klage des Käufers auf Rückzahlung eines entsprechenden.
Kaufpreises unter Rückgabe der einzelnen mangelhaften Sache abgewiesen,
wenn er nicht in einem Eventualantrage dem Verlangen des Verkäufers.
Rechnung trägt.
7. Ein solcher Nachteil wird schon in der Schwierigkeit der Be-
schaffung eines Essahes für die mangelhafte Sache zu sehen sein.
8. Über die Rechte der Käufer wegen Mänzel. der verkauften
Sachen beim Sukzessivlieferungsverträge vgl. § 326
Obeim Mangel d. Nebensache §. 470.
Die Wandelung! wegen eines Mangels der Hauptsache er-
streckt sich auch auf die Nebensache.; Ist die Nebensache mangel-
haft, so kann nur in Ansehung dieser Wandelung verlangt werden.
1 390, IIa 406, IIb 463, III 464. M. II, 236. Prot. I, 694. — 88 480.
481, 543, 634.