Full text: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896 nebst dem Einführungsgesetze vom 18. August 1896.

VII. Abschn.: Einz. Schuldverh. 1. Tit.: Kauf. Tausch. III. 1. Probe. 329 
1. Kauf nach Probe. Kauf auf Probe. 
1. Kanf nach Probe 8. 494. 
Bei einem Kaufe nach Probe oder nach Muster! sind die 
Eigenschaften der Probe oder des Musters als zugesichert an- 
zusehen. ? 
1 470, IIà 430, IIh 4½8, 111 439. M. II, 382, 3368. Prot. 11I, 77. 
1. Zur Feststellung genügt nicht der Nachweis, daß das Muster 
vorgelegen hat Z. JW. 0O2 B.96. Ausantwortung des Musters begründet 
eine Bermutung für den Kauf nach Probe. E. Gr. 54 995. Kein Kauf 
nach Probe, wenn die Parteien den Abschluß des Kaufgeschäfts von der 
Probemäßigkeit der Ware abhängig gemacht haben. 
2. Die Rechtsbehelfe, die dem Käufer im Falle der nicht probe- 
mäßigen Lieferung zustehen, sind die, welche der Käufer hat, wenn der 
Verkäufer eine Eigenschaft zugesichert hat §§ 459 ff., HG. § 377, Z. JW. 
(#2 B. . Trotz § 4592 wird in Fällen, wo absolute Gleichheit nicht er- 
zielbar ist, bei einer nach der Verkehrssitte nicht beachtlichen geringfügigen 
Abweichung der Ware und Probe gemäß § 242 dem Käufer das Rechts- 
mittel der §§ 462, 463, 480 zu versagen sein, vgl. auch Z. JW. 00 556, 
——a.l’. 
3. Den Beweis, daß nach Probe gekauft worden, hat der Käufer 
zu führen, er hat auch darzutun, nach welcher bestimmten Probe gekauft 
wurde. Den Beweis der Probewidrigkeit hat der Käufer zu führen, 
wenn er die Waren als Erfüllung angenommen hat (8 363). Auf- 
bewahrung der Probe durch Handelsmäkler HGB. 8 96. Über Aus- 
antwortung eines Ausfallmusters ZE. R. 47½33, 63 7#1. 
2. Kanf auf Probce. a) im allg. §. 495. 
Bei einem Kaufe auf Probe oder auf Besicht steht die 
Billigung des gekauften Gegenstandes im Belieben des Käufers. 
Der Kauf ist im Zweifel unter der aufschiebenden Bedingung 
der Billigung geschlossen.“ 
Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Untersuchung 
des Gegenstandes zu gestatten.? 
1. 471, 472, II 431, IID 489, III 490. M. II, 338 bis 335. Prot. II, 
77. 78. 
1. Es liegt ein bedingtes (8 158 A. 2) Kaufgeschäft vor, nicht 
nur ein Antrag des Verkäufers. Die Bedingung 1 die auf Willkür 
vgl. aber §8 4066) beruhende Entscheidung des Käufers, er billige den 
Kaufgegenstand. Vgl. . JW. O8711. § 159 wird als vereinbart anzu- 
nehmen sein. Der auf Zahlung des Kaufpreises klagende Verkäufer hat 
den Abschluß des unbedingten Kaufes darzutun, wenn Käufer Kauf auf 
Probe behauptet. Wer aus der Tatsache der Erfüllung oder des Aus- 
falls der Bedingung Rechte herleitet, hat diese Tatsache zu beweisen. 
Auf der Vertragsnatur des Kaufes auf Besicht beruht es, daß der Käufer 
für Verschulden haftet (8 276 ff.). Über Gefahrübergang § 446 A. 3.
	        
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